Die Vorteile eines Smart Meters
Was ist ein Smart Meter?
Definition und Funktionsweise
Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und dem Smart Meter Gateway.
Der digitale Stromzähler misst den Stromverbrauch, muss aber persönlich abgelesen werden.
Ein digitaler Stromzähler kann um ein Smart Meter Gateway ergänzt werden. Ein digitaler Zähler mit einem Smart Meter Gateway wird zusammenfassend als „Smart Meter“ oder „intelligentes Messsystem“ (iMSys) bezeichnet.
Das Smart Meter Gateway sammelt die Daten vom Zähler und überträgt sie verschlüsselt an den Messstellenbetreiber.
Der Stromverbrauch wird alle 15 Minuten erfasst und die gesammelten Daten einmal täglich, meist morgens, übertragen.
Was ist das besondere an dynamischen Tarifen?
Was Sie noch wissen müssen.
Ab 2025 startet der verpflichtende Smart Meter Rollout. Bei Haushalten, Gewerbetreibenden, anderen Verbrauchern und Erzeugern werden in den kommenden Jahren flächendeckend Smart Meter installiert, sofern mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
- Jahresverbrauch über 6.000 kWh
- Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 7 kW
- Verbrauchseinrichtungen nach EnWG § 14a (z. B. Wärmepumpen oder private Ladepunkte)
Freiwilliger Einbau:
Auch ohne Pflicht können Sie auf Wunsch einen Smart Meter installieren lassen. Dies ist eine freiwillige Option, die für jeden Endverbraucher zugänglich ist. Dies ist besonders sinnvoll für Verbraucher mit dynamischem Stromtarif.
Sie möchten auf einen Smart Meter umsteigen? Hier sind Ihre Möglichkeiten:
1. Pflichteinbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB):
Der gMSB veranlasst den Einbau hauptsächlich bei Pflichteinbaufällen im Rahmen seines Rollout-Plans. In dem Fall wird er Sie ca. 3 Monate vor Einbau über den Einbautermin informieren.
2. Beantragung auf Kundenwunsch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB):
Falls Sie noch keinen Einbautermin erhalten haben, können Sie den Einbau des Smart Meters direkt bei Ihrem gMSB beantragen. Beachten Sie, dass Ihr gMSB möglicherweise einmalige Einbaukosten erhebt. Ab 2025 werden die Kosten gesetzlich auf voraussichtlich 100 € begrenzt.
Hinweis: Ab 2025 ist der gMSB gesetzlich verpflichtet, den Smart Meter innerhalb von 4 Monaten nach Beantragung zu installieren, sofern dies technisch umsetzbar ist.
Ablauf Beantragung beim gMSB
- Anforderungen prüfen (z.B. ausreichender Mobilfunkempfang, teilweise Einschränkungen bei §14a Anlagen oder Anlagen mit Wandlermessung)
- Informieren Sie sich zur Beantragungsweise auf der Website des gMSB bzw. des Verteilnetzbetreibers. Manche gMSB bieten bereits bequeme Online-Formulare, bei anderen versuchen Sie es am besten per E-Mail oder übers Kontaktformular.
- Smart Meter Einbau: i.d.R. 3 Monate vor Einbau wird der gMSB über den Einbautermin informieren.
- Freischaltung des Smart Meters durch den Netzbetreiber inkl. Bilanzierungsänderung
- Fertig! Nun erfolgt die dynamische Abrechnung anhand Ihrer stündlichen Verbrauchsdaten.
3. Beantragung bei einem privaten Messstellenbetreiber:
Unseren Gewerbekunden des GP JOULE flex bieten wir alternativ den Smart Meter Einbau über unser Partnerunternehmen imovis an. Schauen Sie hier, wie der Beantragungs- und Einbauprozess abläuft.
Ablauf der Beantragung eines Smart Meters bei imovis (für Gewerbekunden)
Prüfung der Anforderungen:
- Es darf noch kein Smart Meter vorhanden sein.
- Der Mobilfunkempfang muss sichergestellt sein.
- Sie müssen Kunde von GP JOULE flex sein.
Bestellformular ausfüllen:
- Nach Vertragsbestätigung von GP JOULE flex erhalten Sie einen Link zum Online-Bestellformular. Hier geben Sie Ihre Daten ein und laden Fotos vom Zählerschrank hoch.
Terminvereinbarung für den Einbau:
- Innerhalb von 13 Wochen wird der Smart Meter eingebaut. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder per E-Mail.
Freischaltung des Smart Meters durch den Netzbetreiber inkl. Bilanzierungsänderung
Die Kosten für die Installation und den Betrieb eines Smart Meters durch einen grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) sind gesetzlich begrenzt. Im Gegensatz dazu können private Messstellenbetreiber ihre Preise frei festlegen, die möglicherweise höher ausfallen.
Kosten beim gMSB:
Das jährliche Messentgelt richtet sich nach Ihrem jährlichen Stromverbrauch oder, bei vorhandenen Stromerzeugungsanlagen, nach der Erzeugungsleistung. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den Preisblättern Ihres gMSB oder auf der Website der Bundesnetzagentur.
Darüber hinaus kann der gMSB eine einmalige Einbaugebühr erheben, falls der Einbau auf Kundenwunsch erfolgt. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Einbaugebühr ebenfalls gesetzlich auf 30 € begrenzt. In unserem Vergleich der Messstellenbetreiber haben wir die Kosten für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Smart Meter Check
Habe ich schon einen Smart Meter?
Option 1: Prüfen Sie Ihren Stromzähler
Schauen Sie sich Ihren Stromzähler an. Wenn dieser ein digitales Display besitzt, ist die erste Voraussetzung für einen Smart Meter bereits erfüllt. Der zweite wichtige Bestandteil ist das Kommunikationsmodul, auch Smart Meter Gateway genannt. Dieses Modul ist kleiner als der Zähler selbst und verfügt über mehrere Kontrollleuchten, wie zum Beispiel die Kennzeichnung TLS (Transport Layer Security). Es befindet sich in der Regel in der Nähe des digitalen Zählers – oft direkt darüber, seitlich daneben oder sogar auf dem Zähler montiert. In manchen Fällen kann es sich hinter einer Klappe im Zähler verstecken oder etwas weiter entfernt installiert sein.
Option 2: Kontaktieren Sie Ihren Stromversorger
Viele Stromversorger bieten in ihrem Kundenportal Informationen zum Zähler und Zählerstand an. Hier können Sie oft auch die Art Ihres Zählers einsehen. Alternativ kann auch Ihre Stromrechnung Hinweise auf den Zählertyp enthalten. Falls Sie dort keine Angaben finden, hilft Ihnen Ihr Stromversorger gerne weiter.
Mit unseren dynamischen Tarifen bis zu 20 % sparen
Mit einem Smart Meter kann Ihr Unternehmen von günstigen Strompreisen profitieren - denn mit unserem dynamischen Tarif "GP JOULE flex" passt sich der Arbeitspreis stündlich an den aktuellen Marktwert an. Dadurch lassen sich erhebliche Kosten sparen!
Die Echtzeitdaten der Smart Meter unterstützen Sie beim effizienten Energiemanagement, sodass Sie langfristig beträchtliche Vorteile durch ein optimiertes Verbrauchsverhalten erzielen können. Die Höhe der Einsparungen hängt nämlich von Ihrem individuellen Verbrauchsmustern, verfügbaren Tarifoptionen und der Flexibilität ab, den Verbrauch anzupassen.
Sichern Sie sich mit unseren dynamischen Stromtarif finanzielle Vorteile und stärken Sie ihre Position als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit - denn mit viel Solar- und Windenergie im Netz ist der Strom besonders günstig.
Wichtige Fakten rund um erneuerbare Energien
Kontaktieren Sie GP JOULE für Ihren Smart Meter-Wechsel
Einfacher Einstieg und individuelle Beratung
GP JOULE macht den Wechsel zu Smart Metern unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:
- Für Verbraucher unter 100.000 kWh: Besuchen Sie unsere Website, um direkt online ein individuelles Angebot zu erhalten. Dieser schnelle und einfache Weg ermöglicht es Ihnen, sofort Einblick in mögliche Smart Meter-Lösungen und dynamische Tarife zu bekommen.
- Für Verbraucher über 100.000 kWh: Wir bieten eine persönliche Beratung an, um gemeinsam mit Ihnen die optimale Smart Meter-Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Kontaktieren Sie uns direkt, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Unabhängig von Ihrer Verbrauchskategorie steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei Fragen, bieten Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Beginnen Sie jetzt: Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung eines effizienteren Energiemanagements und einer nachhaltigeren Zukunft Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie GP JOULE für Ihren Wechsel zu Smart Metern und profitieren Sie von unserer Expertise und individuellen Beratung.
Per Telefon: +49 4671 6074 131
Per eMail: service@plus.gp-joule.de
Per Kontaktformular: Zum Kontaktformular

Das bietet GP JOULE
100 % Erneuerbare Energien für alle
Unsere Leistungen im Überblick: GP JOULE ist der integrierte Energieversorger, der in allen Teilen der Energie-Wertschöpfungskette aktiv ist – von der Erzeugung bis zur Nutzung.
Über Uns
Wir machen die ganze Energiewende
100 % erneuerbare Energien für alle – das ist die Vision von GP JOULE. Das ist unser Antrieb. Dafür schaffen und betreiben wir nachhaltige, zuverlässige Energielösungen mit erlebbarem Nutzen. Dabei haben wir immer das gesamte Energiesystem im Blick: von der Erzeugung bis zur Nutzung.
Häufig gestellte Fragen zu Zähler und Messung
Die Art, wie der Strom an Ihrer Verbrauchsstelle gemessen wird, wird vom Netzbetreiber verbindlich dokumentiert. Die Messung erfolgt entweder nach „Standardlastprofil“ oder „Lastgangbasiert“. Wir erhalten diese Information zusammen mit der Anmeldung Ihrer Lieferstelle beim Wechsel Ihres Stromanbieters oder bei einer Neuanmeldung. Die Angabe des Netzbetreibers ist dabei für uns als Lieferanten bindend und wird Ihnen auf Ihrer Vertragsbestätigung mitgeteilt.
Wenn Sie nicht sicher sind, auf welche Art Ihr Strom gemessen wird, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Den finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Bei uns ist ein intelligentes Messsystem keine zwingende Voraussetzung. Wir sind der Überzeugung, dass alle Stromkunden die Möglichkeit haben sollen, von fairen, an den tatsächlichen Börsenpreis gekoppelten Strompreisen zu profitieren – unabhängig vom verbauten Zähler.
Stromkunden, die ein intelligentes Messsystem haben, können jedoch von der zusätzlichen Möglichkeit profitieren, Ihren Stromverbrauch in günstigere Zeiten zu verlegen.
Ein intelligentes Messsystem (oft auch als Smart Meter bezeichnet) misst die Stromflüsse in Ihrem Haushalt digital und ist in der Lage, die tatsächlichen Verbrauchsdaten in Form von Zeitreihen an Ihren Messstellenbetreiber zu übermitteln. Dieses sogenannte Lastprofil (eine dann sogar in Viertelstunden aufgeschlüsselte Verbrauchs-Zeitreihe des Abrechnungszeitraums) erhalten wir als Ihr Lieferant von Ihrem Netzbetreiber. Damit können wir Ihren tatsächlich zu zahlenden Börsenpreis (Kostenbestandteil ‚Börsenpreis für Strom‘) für jede Stunde des Abrechnungszeitraumes ermitteln.
Ob bei Ihnen der Einbau eines Smart Meters möglich oder geplant ist, erfahren Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) erfasst Ihren Stromverbrauch präziser. Es misst den Verbrauch in Echtzeit und bietet damit volle Transparenz. So ermöglicht ein Smart Meter, Ihren Stromverbrauch jederzeit zu kontrollieren und zu planen. Sie können von günstigeren Strompreisen in Zeiten mit niedriger Nachfrage profitieren, Energie effizienter nutzen und Ihre Energiekosten optimieren.
Zunächst sind intelligente Messsysteme leider noch nicht sehr häufig verbaut. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit würden Sie wissen, wenn in Ihrem Haushalt ein Smart Meter verbaut wurde. Im Zweifelsfall können Sie dies bei Ihrem Messstellenbetreiber erfragen.
Wichtig: Es gibt moderne Messeinrichtungen, die bereits eine digitale Anzeige haben, und auf denen evtl. sogar auch mehrere Skalen abgebildet werden. Solange diese modernen Messeinrichtungen allerdings keine Kommunikationseinheit mitbringen, sind sie auch nicht in der Lage, Ihren viertelstundengenauen Verbrauch an den Netzbetreiber zu übermitteln, der ihn dann als Verbrauchs-Zeitreihe an uns weiterleitet. In diesem Fall wird das Standardlastprofil zur Abrechnung verwendet.
In diesem Fall können wir leider nur empfehlen, noch ein wenig Geduld zu haben und regelmäßig nachzufragen. Mit dem „Messstellenbetriebsgesetz“ und dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ verpflichtet der Gesetzgeber zukünftig alle sogenannten grundzuständigen* Messstellenbetreiber, Verbraucher schrittweise mit Smart Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh oder einer PV-Anlage mit mind. sieben kW installierter Leistung verpflichtend. Diese Abnehmergruppe soll dann bis 2030 mit Smart-Metern ausgestattet sein. Gehören Sie zu dieser Abnehmergruppe, können Sie ab 2025 jedoch einen Einbau binnen 4 Monaten verlangen.
Die Kosten für die Messsysteme werden zudem gedeckelt: Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen in den meisten Fällen maximal 20 Euro pro Jahr. Mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, Wallbox) ist eine Preisobergrenze von 50 Euro vorgesehen (derzeit 100 Euro). Dies begründet der Gesetzgeber mit den höheren Einsparpotenzialen, die mit diesen Anlagen realisiert werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BMWK: Meldung zum Thema
*An dieser Stelle ein kleiner Exkurs in die Energiewirtschaft: „grundzuständig“ nennt man den Messstellenbetreiber, dem die Zuständigkeit für die Messung Ihrer Verbrauchsstelle automatisch zugeordnet wird. Sozusagen das Äquivalent zum Grundversorger. Solange Sie keinen eigenen (dann wettbewerblich genannten) Messstellenbetreiber beauftragt haben, bleibt der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig und übermittelt Ihren Verbrauch regelmäßig an den Netzbetreiber.
Sie finden die Antwort nicht, die Sie suchen?
Senden Sie uns eine E-Mail: service@plus.gp-joule.de