Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit unseren Kundenberater*innen. Zur Terminvereinbarung stehen Ihnen die Homepage Ihrer Wärmenetzgesellschaft, Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Innerhalb des Beratungstermins werden Ihre individuellen Anschlussmöglichkeiten geprüft und alle Fragen beantwortet. Bei Interesse an einem Anschluss an unser Wärmenetz dürfen Sie uns gerne Ihren Antrag per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Wärmenetzgesellschaft. Ein gültiges Vertragsverhältnis, und somit die verbindliche Zusage für die Umsetzung Ihres Wärmenetzanschlusses, kommt nach Vertragsannahme unsererseits zustande.
Es ist uns ein Anliegen, über unser Vorhaben und den Projektstand zu informieren und somit Transparenz zu schaffen. Daher bieten wir in einem frühen Projektstatus der Wärmenetzplanung Kommunikation per Post oder E-Mail sowie eine Informationsveranstaltung in der jeweiligen Gemeinde an. Zusätzlich dazu informieren wir regelmäßig über den aktuellen Projektstand in den örtlichen Amtsblättern, bei Bedarf auch in öffentlichen Gemeinderatssitzungen oder Einwohnerversammlungen.
Die persönlichen Beratungsgespräche werden durch Kundenberater*innen von GP JOULE durchgeführt. Die Beratung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei und erfolgt bei Ihnen zu Hause, also persönlich vor Ort. Aktuelle Beratungstermine finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Wärmenetzgesellschaft.
1. Beratungsphase
Sollten Sie sich nach einem Beratungstermin mit einer/einem unserer Kundenberater*innen für den Anschluss an das Nahwärmenetz entscheiden, lassen Sie uns Ihren Antrag gerne per E-Mail oder per Post zukommen.
2. Planungsphase
Sobald die Beratungsphase für den ersten Bauabschnitt abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Planungsphase. In dieser Phase prüfen wir, ob genügend Anträge eingegangen sind und ob der Bauabschnitt wirtschaftlich realisierbar ist.
3. Bauvorbereitungsphase inkl. Hausbegehungen & Vertragsannahme
Wird der Bauabschnitt realisiert, führen wir Hausbegehungen mit einer/einem unserer Bauleiter*innen durch. Hierbei wird individuell geprüft, ob Ihr Anschluss mit den Gegebenheiten vor Ort umgesetzt werden kann und es wird mit Ihnen besprochen, wie die Wärmeleitungen auf Ihrem Grundstück verlegt werden. Sofern dem Anschluss nichts im Wege steht, erfolgt nach der Hausbegehung von unserer Seite die Antragsannahme.
4. Bauphase
Nachdem das Wärmenetz sowie alle Hausanschlüsse aus dem Bauabschnitt gebaut wurden, installieren wir die Übergabestation bei Ihnen. Diese muss anschließend von einer von Ihnen beauftragten Fachkraft (z.B. einem Heizungsinstallateur) an Ihren Strom- und Heizkreislauf angeschlossen werden.
5. Inbetriebnahme
Zu guter Letzt nehmen wir die Übergabestation in Betrieb. Die Inbetriebnahme stellt eine reibungslose Wärmelieferung sowie eine schnelle Störungsbeseitigung bei Problemen sicher. Ab jetzt heißt es: Zurücklehnen und die Wärme genießen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Detailliertere Informationen zu den genannten Schritten finden Sie in unserem Wärme-Wegweiser.
Ja, dies ist jedoch mit erhöhtem baulichem Aufwand verbunden. Durch die nachträgliche Öffnung der Straße entstehen hohe zusätzliche Kosten, die durch die Anschlussnehmenden im Rahmen der Anschlusskosten abgedeckt werden. Daher empfehlen wir in jedem Fall mindestens einen Teilanschluss einrichten zu lassen. Hierbei bleiben Sie flexibel und können bei Bedarf schnell und günstig auf Nahwärme umsteigen.
In der Regel liegt die Mindestanschlussquote für den Bau des Wärmenetzes im jeweiligen Bauabschnitt bei 50%. Diese Quote kann jedoch je nach Umfang der Wärmeabnahmen variieren. Durch gezielte Akquisemaßnahmen versuchen wir, eine ausreichende Anzahl an Anschlussnehmenden zu gewinnen, um das Nahwärmenetz realisieren zu können. Während des Projektverlaufs informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand.
Der Schutz Ihrer Daten liegt uns am Herzen. Daher unterliegen unsere Prozesse einer Datenschutzgrundlage. Weitere Infos finden Sie unter www.gp-joule.com/de/datenschutz.
Wir bieten Anschlüsse für die sofortige und spätere Wärmeabnahme an. Somit ist für Sie ein passendes Produkt wählbar - ganz nach Ihrem individuellen Bedarf und auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten. Auch ein Anschluss mit späterer Wärmeabnahme steigert den Wert Ihrer Immobilie, da ein Umstieg auf das Nahwärmenetz kostengünstiger und kurzfristig erfolgen kann. Darüber hinaus bieten wir für den Vollanschluss mit sofortiger Wärmeabnahme verschiedene Tarifmodelle an. Hier können Sie die Höhe der Erstinvestition in Abhängigkeit von den monatlichen Abschlagsbeträgen wählen.
Bei einem Vollanschluss an das Wärmenetz unterscheiden wir zwischen Leistungen auf der Primär- und Sekundärseite. Alle Leistungen auf der Primärseite übernehmen wir. Dazu zählt die Kernbohrung für den Hausanschluss inklusive Verschluss und Dämmung, die Wärmenetzleitungen bis in das Haus sowie die Übergabestation inkl. Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur.
Die Leistungen auf der Sekundärseite sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Hierzu zählen Installationen, welche für den Anschluss an Ihren privaten Heiz- und Stromkreislauf notwendig sind wie z.B. die Leitungen ab der Übergabestation, Pumpe, Warmwasserspeicher. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Wärme-Wegweiser.
Wir garantieren einen Netzvorlauf von mindestens 65°C, Heizkörper müssen im Normalfall daher nicht getauscht werden. Bei sehr alten Heizungssystemen (Einstrangsysteme) empfehlen wir Ihnen, sich vom Ihrem Heizungsbauunternehmen beraten zu lassen.
Für einen optimalen Anschluss der Hausanlage an das Nahwärmenetz empfehlen wir neben einer Pumpe einen Brauchwarmwasserspeicher. Die Speichergröße kann Ihnen durch Ihr Heizungsbauunternehmen empfohlen werden. Ein Heizungspufferspeicher ist nicht zwingend erforderlich. Als Option können wir eine Übergabestation mit Frischwassermodul anbieten, wodurch ein Brauchwarmwasserspeicher nicht mehr benötigt wird. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es ohne Brauchwarmwasserspeicher in manchen Fällen zu Schwankungen bei der Warmwassertemperatur kommen kann.
Es gibt keine Mindestabnahmemenge, Sie zahlen nur so viel, wie tatsächlich verbraucht wird. Der Nahwärmeanschluss sollte allerdings die Hauptheizquelle ersetzen.
Selbstverständlich stellen wir allen Anschlussnehmenden eine ausreichend hohe Temperatur zur Verfügung. Es wird eine Mindesttemperatur von 65°C bei jedem Anschluss eingehalten, üblicherweise jedoch 70°C. Die Kundenanlage muss eine Rücklauftemperatur von max 55°C einhalten. Diese Einstellungen werden von Ihrer privaten Heizungsfachkraft an Ihrer Heizungsanlage vorgenommen.
Ihr Schwedenofen kann weiterhin genutzt werden. Da in den ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen zur AVBFernwärme Verordnung festgelegt ist, dass der vereinbarte Umfang des Wärmebedarfs der gesamte Wärmebedarf des Anschlussobjektes ist, ist es jedoch wichtig, dass die Hauptversorgung durch unsere Wärme abgedeckt wird.
Ja, beides ist möglich, da unsere Regelung in der Lage ist, Ihren Solarregler zu integrieren. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihr Heizungsbauunternehmen.
Die Arbeitsmaße der Übergabestation inkl. erforderlichen Anschlüssen betragen 100cm (B) x 150cm (H) x 50cm (T).
Die aktuell gültigen Preise finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Wärmenetzgesellschaft. Um das für Sie passende Produkt zu finden, stehen Ihnen unsere Kundenberater*innen gerne zur Verfügung.
Bei einem Vollanschluss an das Wärmenetz unterscheiden wir zwischen Leistungen auf der Primär- und Sekundärseite. Alle Leistungen auf der Primärseite übernehmen wir (Kernbohrung und Wärmenetzleitungen für den Anschluss sowie die Übergabestation inkl. Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur). Laut Vertrag wird der Untergrund nach der Leitungsverlegung durch uns fachmännisch befüllt und verdichtet.
Die Oberflächenwiederherstellung, wie beispielsweise Teer- oder Pflasterarbeiten und Bepflanzung sowie Leistungen auf der Sekundärseite sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Hierzu zählen Installationen, welche für den Anschluss an Ihren privaten Heiz- und Stromkreislauf notwendig sind, wie z.B. die Leitungen ab der Übergabestation, Pumpe, Warmwasserspeicher. Die Höhe dieser Kosten ist individuell je nach Zustand Ihrer aktuellen Heizungsanlage. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Fachunternehmen.
Den Preisanpassungen der laufenden Kosten (wie z.B. der Arbeits- sowie Grundpreise) liegt eine gesetzlich regulierte Regelung gemäß der Fernwärme-Verordnung zugrunde. Die Preise sind jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31. Dezember) gültig. Für eine Preisanpassung müssen die Wärmenetzgesellschaften die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes verwenden und dürfen diese nicht überschreiten. Hierdurch ist eine willkürliche Erhöhung der Preise durch Wärmenetzgesellschaften ausgeschlossen. Langfristig bleibt der Preis für regenerative Fernwärme, insbesondere im Vergleich zu fossilen Heizmitteln, stabil. In der Regel werden die laufenden Kosten wie z.B. Grund- und Arbeitspreise jährlich angepasst. Die laufenden Kosten können sich daher zwischen Vertragunterzeichnung und Wärmebezug aktualisiert haben. Die aktuell gültigen Preise finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Wärmenetzgesellschaft. Die Anschlusskosten bleiben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich und erhöhen sich nicht, selbst wenn auf der Homepage inzwischen angepasste Preise stehen. Aktualisierte Anschlusskosten gelten nur für neu abgeschlossene Verträge.
Die Wärmenetze werden von eigenständigen Gesellschaften betrieben. Unser Ziel ist es, nachhaltige Wärme zu attraktiven Anschlusskonditionen für private Haushalte anzubieten. Die Preisgestaltung hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, darunter fällt der Gesamt-Wärmebedarf in der Gemeinde, die Gesamtlänge der Leitungen, das jeweilige Wärmeerzeugungskonzept (einschließlich Standort, Art und Förderung) sowie der Zeitpunkt der Realisierung, welcher durch Kostensteigerungen und Änderungen in der Förderlandschaft beeinflusst werden kann.
Als GP JOULE sind wir darauf spezialisiert, die Energiewende durch die Entwicklung sicherer, unabhängiger und nachhaltiger Energieversorgungskonzepte voranzutreiben. Bei allen Angelegenheiten zum Thema Förderung leiten wir Sie gerne an die zuständige Stelle weiter (Links siehe unten). Die Grundlage für die Förderung eines Anschlusses von Bestandsgebäuden an ein Wärmenetz, mit einem Anteil von erneuerbaren Energien von mind. 65%, bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hieraus resultiert die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese wurde von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen und durch die KfW (Bankengruppe) durchgeführt. Daher wird die Förderung seit dem 01.01.24 bei der KfW über das Kundenportal beantragt. Für den Vollanschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz können Sie bis zu 70 % der Investitionskosten erstattet bekommen. Genaue Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Die Verantwortung des Antrages auf Förderung obliegt Ihnen. Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser liegt vor, sobald die Vertragsannahme nach Prüfung der Umsetzbarkeit von unserer Seite erfolgt ist. Danach können Sie den Förderantrag bei der KfW über das Kundenportal einreichen. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antragsprozess funktioniert.
Informationen zur Förderung erhalten Sie direkt bei der KfW unter
- www.kfw.de
- Telefon: 0800 539 9010 (kostenfreie Service-Hotline),
- E-Mail: infocenter@kfw.de
- www.bafa.de
- Telefon: 06196 908-1625
Jedes Nahwärmenetz besteht aus einer zentralen Heizanlage, einem Verteilnetz und Übergabestationen in den angeschlossenen Haushalten. In der Heizzentrale wird durch unterschiedlichste erneuerbare Energiequellen Wärme erzeugt, die durch gedämmte Erdleitungen zu den angebundenen Gebäuden geleitet wird. Das Transportmedium der Wärme ist Wasser. Das Erzeugungskonzept ist individuell auf den Bedarf und die Gegebenheiten jeder Gemeinde zugeschnitten. Je eine kompakte Übergabestation für die Anschlussnehmenden fungiert dabei als Wärmetauscher und übergibt die Wärme des Wärmenetzes an den eigenen Heizkreislauf im Haus. Während der gesamten Vertragslaufzeit wird diese Übergabestation von uns kostenlos gewartet, repariert und bei Bedarf ausgetauscht.
In unseren Wärmeleitungen fließt Heizungswasser nach dem AGFW Standard (der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.).
Die Übergabestation funktioniert durch einen Zulauf, einen Rücklauf, einen Schmutzfänger und eine Druckregelung. Zwischen Vor- und Rücklauf herrscht ein Differenzdruck. Im Wärmetauscher wird die Wärme an den privaten Hauskreislauf (Sekundärkreislauf) abgegeben. Die Grundeinstellung kann vor Ort von Ihnen verändert werden. Eine detaillierte Anleitung erhalten Sie mit Ihrem Produkt. Standardgemäß können wir drei Heizkreisläufe versorgen (einen gemischten Heizkreis z.B. Fußbodenheizung, einen direkten Heizkreis z.B. Heizkörperradiatoren und einen Warmwasser-Heizkreis).
Um akustische Störungen zu vermeiden, liegen gesetzliche Regulierungen vor. Die Schallwerte nach BiMSCh bzw. TA Lärm Gesetzeslage müssen eingehalten werden. Zur Sicherstellung dessen werden die Heizzentralen entsprechend konfiguriert und so platziert, dass Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden. In der Nacht sind nicht mehr als 35 dbA und tagsüber 50 dbA in reinen Wohngebieten erlaubt. Zum Vergleich: eine normale Unterhaltung liegt bei ca. 60 dbA. Der Standort der Heizzentrale wird mit den Gemeinderäten je nach örtlichen Gegebenheiten abgestimmt.
Der Pufferspeicher speichert überschüssige Wärme aus der Wärmepumpe (im Speichermedium Wasser), wenn viel PV-Strom zur Verfügung steht und ermöglicht somit eine optimale Nutzung zwischen Wärmepumpe und PV-Freiflächenanlage. Die Wärmepumpe kann zudem auch mit öffentlichem Netzstrom betrieben werden, sollte nicht ausreichend PV-Strom zur Verfügung stehen. Somit ist auch bei sogenannten Dunkelflauten die Stromversorgung für die Heizzentrale und die damit verbundene Wärmeversorgung sichergestellt.
Wird mehr Strom in der PV-Anlage erzeugt als das Wärmenetz benötigt, wird dieser überschüssige Strom ins allgemeine Stromnetz eingespeist und verkauft. Die Erlöse aus dem Verkauf verbleiben in der jeweiligen Wärmenetzgesellschaft und werden unter anderem dafür genutzt, das Wärmenetz und die Erzeugungsanlagen auszubauen und instand zu halten.
Die Kapazität der Heizzentrale des jeweiligen Wärmenetzes ist für einen ständigen Wärmebedarf unabhängig der Temperaturen für alle Anschlussnehmenden ausgelegt. Sollte es zu Verbrauchsspitzen kommen, deckt diese ein Spitzenlastkessel ab und stellt so sicher, dass stets Wärme geliefert werden kann.
Ein Stromausfall führt, ähnlich wie bei anderen häuslichen Heizungssystemen wie Wärmepumpen, Gas- oder Ölthermen, auch in unseren Wärmenetzen zu einer Unterbrechung der Wärmeversorgung. Bei einem Stromausfall fallen sowohl die zentralen Komponenten wie Wärmeerzeuger und Pumpen, als auch die jeweiligen Übergabestationen in den Haushalten aus. Wärme kann nur übertragen werden, wenn Heizzentrale und Anschlussstelle mit Strom versorgt sind. Ein Notstromaggregat bei der Heizzentrale könnte den vollständigen Betrieb des Netzes daher nicht aufrechterhalten. Sobald der Strom wieder verfügbar ist, startet das Nahwärmesystem automatisch neu.
Für Störungen an Ihrer Übergabestation steht Ihnen die technische Hotline 0800 1030303 rund um die Uhr zur Verfügung. Jegliche Störungen werden schnellstmöglich behoben. Alle erforderlichen Reparaturarbeiten sind durch unser kostenloses Servicepaket abgedeckt. Bei Bedarf übernehmen wir selbstverständlich auch den Austausch Ihrer Übergabestation.
Der Anteil der erneuerbaren Energien (EE) ist abhängig vom jeweiligen Erzeugerkonzept. Den EE-Anteil des Wärmenetzes finden Sie auf der jeweiligen Webseite.
Um eine zuverlässige Wärmeversorgung sicherzustellen, verlegen wir bei Einfamilienhäusern Rohre mit einem Mindestdurchmesser von 18cm. Zur Verlegung der Rohre werden in der Regel Gräben mit einer Tiefe von bis zu 1,4m ausgehoben. Eine Spülbohrung wird in Betracht gezogen, wenn sich Hindernisse im Verlauf der Trasse befinden und sich eine offene Bauweise nicht durchsetzen lässt.
Je nach Erzeugungsart muss ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden (zum Beispiel beim Einsatz von Wärmepumpen). Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Heizzentrale nah am Ort zu platzieren, damit möglichst wenig Rohrleitungsmeter verlegt werden müssen und das Wasser einen geringen Weg bis in Ihre Haushalte zurücklegen muss. Die Entscheidung über den Standort der Heizzentrale wird in Abstimmung mit der Gemeinde getroffen.
Um die regionale Wirtschaft zu fördern, arbeiten wir nach Möglichkeit bevorzugt mit örtlichen Unternehmen zusammen.
Die Vertragsanlagen legen fest, dass in den Hausanschlusskosten die Erdarbeiten inkl. Befüllen und Verdichten (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen) enthalten sind. Die Oberflächenwiederherstellung, wie beispielsweise Teer- oder Pflasterarbeiten sowie Bepflanzung, obliegt den Anschlussnehmenden. Dies hat den Hintergrund, dass die Anforderung an die Oberflächenwiederherstellung sehr kundenindividuell ist und es ggf. weiterer Gewerke bedarf, um jeder Situation gerecht zu werden.
Grundsätzlich ist sowohl die Sanierung der Straßen im Zuge der Baumaßnahmen als auch die Nutzung der Straßenöffnung durch andere Gewerke möglich. Hierfür bedarf es einer individuellen Abstimmung mit der Gemeinde.
Die GP JOULE Gruppe ist ein sehr breit aufgestelltes Unternehmen, welches in allen Teilen der Energiewertschöpfungskette aktiv ist. Das Risiko ist somit sehr breit gestreut. In einigen Wärmenetzgesellschaften sind neben GP JOULE weitere Gesellschafter, wie beispielsweise die Gemeinde, beteiligt. Darüber hinaus sind an der Finanzierung des Wärmenetzes auch Banken beteiligt, die an der Weiterführung des Wärmenetzes interessiert sind und finanziell unterstützen könnten. Sollte es wider Erwarten dazu kommen, dass die Wärmenetzgesellschaft das Netz nicht mehr betreiben kann, wird für die Übernahme des Wärmenetzes ein neuer Betreiber gesucht.
Die Wärmenetze werden jeweils von einer eigenen GmbH betrieben, welche in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde gegründet wird. Den Gemeinden oder lokalen Stakeholdern steht es jederzeit offen, sich an der Gesellschaft zu beteiligen und einen Geschäftsführer zu stellen. Auf diese Weise bleibt die Wertschöpfung vor Ort und die Region wird in alle Entscheidungsprozesse eingebunden.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Wärmeversorgung durch Gas oder Öl stellen sowohl Nah- als auch Fernwärme zentrale Wärmeversorgungssysteme dar. Nahwärme bezieht sich meist auf kleinere, dezentrale Netze, die ein begrenztes geografisches Gebiet oder eine Gemeinde versorgen. Fernwärme hingegen beschreibt größere Netze, die eine Vielzahl von Haushalten in weitreichenden Regionen oder Städten versorgen. Eine präzise Grenze zwischen Nah- und Fernwärme lässt sich jedoch nicht eindeutig ziehen, da die Unterscheidung oft von der Größe und Reichweite des Netzwerks abhängt.