Das Regensburger Land soll zu einem der bayerischen Vorreiter in Sachen günstiger und klimafreundlicher Energieerzeugung werden. Dafür ist im Kreuther Forst, östlich von Regensburg, ein Windpark geplant.
Der Windpark Kreuther Forst erstreckt sich über eine Fläche, auf der nach heutigem Planungsstand bis zu 19 Windenergieanlagen errichtet werden können. Diese Anlagen würden zusammen eine Kapazität von circa 137 Megawatt erreichen, was ausreicht, um rund 64.000 Haushalte mit sauberem Strom zu versorgen. Dabei wird sich der Flächenverbrauch auf weit unter 1% der gesamten Planungsfläche beschränken.
Der Windpark ist ein bedeutendes Projekt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduktion von CO2-Emissionen und wird einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zur Sicherstellung einer umweltfreundlichen Energieversorgung in der Region leisten – von der sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Unternehmen profitieren werden.
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Wind im Wald Wind in Schwachwindgebieten Rückbau und Recycling Schattenwurf
NaturschutzAuswirkungen auf Tiere INFRASCHALL Immobilienpreise CO2-BILANZ EINER WINDENERGIEANLAGE
Die Windkraft bietet der Region rund um den Kreuther Forst bedeutende Vorteile. Als saubere Energiequelle trägt sie zum Umweltschutz bei und mindert die Abhängigkeit von importierten Brennstoffen. Dabei werden die Bedenken bezüglich des Landschaftsbildes und des Naturschutzes ernst genommen und der Windpark im Wald mit größter Gewissenhaftigkeit geplant.
Die folgenden Abschnitte bieten eine umfassende Übersicht der wichtigsten Themen rund um den Windpark Kreuther Forst und viele weitere Informationen zur Windkraft und deren Nutzung.
Forstgebiete gewinnen insbesondere in waldreichen Bundesländern wie Bayern an Bedeutung bei der Suche nach geeigneten Standorten für Windenergieanlagen. Gut ein Drittel der Fläche Bayerns ist mit Wald bedeckt. Und diese Flächen sind – anders als häufig gedacht – sehr gut für den Bau von Windrädern geeignet. Dabei stellen die Windkraftanlagen keine Gefahr für den Wald dar.
Forstflächen leiden häufig unter dem Klimawandel. Hitze und Trockenheit setzen ihnen massiv zu. Gerade um diesen Wald zu erhalten, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien – und damit die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Eindämmung der Erderhitzung – vorangetrieben werden.
Forstgebiete sind überdies zumeist siedlungsfern, bieten also geringes Konfliktpotenzial. Die Bäume dienen zudem als Sichtschutz, sodass die Anlagen selbst aus der Nähe kaum wahrgenommen werden. Und die Geräusche des Waldes sind häufig lauter als die der Anlagen.
Hinzu kommt, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen in den Forsten eine waldschonende Bauweise zum Einsatz kommt: Genutzte Flächen werden entweder wieder aufgeforstet oder um ein Mehrfaches kompensiert. So bietet sich die Möglichkeit, eine ökologisch sinnvolle Umgestaltung des Waldes vorzunehmen. Der Wald wird dadurch klimaresilienter und behält seine wesentlichen Funktionen: Er kann als einer der ökologisch wichtigsten Räume des Landes erhalten werden, weiter forstwirtschaftlich genutzt werden und Erholungsraum für den Menschen bleiben.
Es geht also kein Wald durch die Windkraft verloren. Im Gegenteil. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die damit verbundenen Einnahmen und die damit einhergehende Reduktion der Folgen durch den Klimawandels sind die Chance für den Wald, um sich zu erholen und den kommenden Herausforderungen gewachsen zu sein.
Mehr Infos: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/faq/wald
In der Vergangenheit lag der Fokus beim Ausbau der Windenergie auf Standorten an der Küstenlinie und in Küstennähe. Zuletzt wurden auch Gebiete im Binnenland erschlossen und mittlerweile ist es dank moderner Anlagen auch problemlos möglich in so genannten Schwachwindgebieten die Windkraft zu nutzen.
Denn durch die heute verwendeten Nabenhöhen von bis zu 200 Metern befinden sich die Rotoren in einer Luftschicht mit hohen Windgeschwindigkeiten, sodass auch an vermeintlichen Schwachwindstandorten wie dem Kreuther Forst ein Windpark mit bis zu 137 MW entstehen kann. Genug Strom für mehr als 64.000 Haushalte.
Um die Windverhältnisse und das Windpotential der einzelnen Standorte zu bestimmen, kommen heute neben bestehendem Kartenmaterial und Analysen von externen Gutachtern auch moderne LiDAR-Messungen (Light Detection And Ranging) zum Einsatz. Dabei werden Laserimpulse ausgesendet und damit über viele Monate hinweg die Windgeschwindigkeiten und die Windrichtungen in bis zu 300 Metern Höhe ermittelt.
So kann lange vor dem Bau sichergestellt werden, dass an den gewählten Standorten der benötigte Ertrag auch erbracht wird und sich die Anlagen nicht nur für den Forst und den Klimaschutz, sondern auch wirtschaftlich lohnen.
Nach geplanten 30 Jahren werden Windenergieanlagen abgebaut. Der Rückbau ist verpflichtend und wird von Anfang an in den Pachtverträgen und Genehmigungsbescheiden verankert. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder hergestellt wird. Das beinhaltet auch das Fundament, Kabel und Trafostationen. Da an Windenergiestandorten keine zusätzlichen Folgeschäden auftreten – wie Gewässerbelastungen, Schäden an Boden- oder Gebäudesubstanz oder Strahlungsbelastungen – ist der Rückbau sehr viel einfacher und schneller möglich als bei anderen Formen der Energieerzeugung, wie z.B. Kohletagebau oder Atomkraftwerken.
Stahl, Beton und Metall sind gut recyclebar
Manche Anlagen werden beispielsweise ins Ausland verkauft und arbeiten dort noch viele Jahre weiter. Wenn das nicht möglich ist, werden die Bestandteile zerkleinert und wiederverwendet. Turm und Fundament bestehen aus Stahl und Beton und können vollständig recycelt werden. Hinzu kommen kleinere Mengen von Kupfer oder Aluminium aus der Anlagentechnik, die ebenfalls dem Kreislauf zugeführt werden. Die Recyclingquote der gesamten Anlage liegt so bei über 90 Prozent.
Rotorblätter: Trennen und wiederverwerten
Eine Herausforderung ist die Wiederverwertung der Rotorblätter, die oft aus einem Verbund von Kunstharzen und Glas- oder Carbonfasern mit Holz, Kupfer (als Blitzschutz) und Gel-Lackierungen bestehen. Inzwischen laufen erste Anlagen mit Rotorblättern, die komplett recycelt werden können.
Ja, auch Windenergieanlagen werfen Schatten. Dabei muss zwischen drei Schattenarten unterschieden werden: Ruhiger Schatten (wenn die Anlage steht und sich die Rotorblätter nicht drehen), bewegter Schatten (der Schatten, den die drehenden Rotorblätter werfen) und diffuser Schatten (der aufgrund der weiten Entfernung zur Windenergieanlage unscharf und wenig wahrnehmbar ist).
Der ruhige Schatten, den die Anlage wirft, ist nur ein kleiner Streifen, der normalerweise nicht als störend empfunden wird.
Damit der bewegte Schatten auch niemanden stört, sind die Windkraftanlagen – wenn der Schatten auf bebaute Grundstücke fallen könnte – mit einer Abschaltautomatik ausgestattet. Mit Lichtsensoren, die permanent Sonnenscheindauer und Lichtstärke messen, und einer Steuerung in der Anlage sorgt diese Automatik dafür, dass sich die Windenergieanlage abschaltet, sollten die gesetzlichen Vorgaben für den Schlagschatten erreicht werden.
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Maximal eine halbe Stunde pro Tag und höchstens 30 Stunden pro Jahr darf an einem Wohnhaus bewegter Schatten ankommen. Der Wert von 30 Stunden pro Jahr basiert auf Grundlage der astronomisch möglichen Beschattung. Die reale Schattendauer, also die, die meteorologisch tatsächlich stattfindet, liegt bei 8 Stunden pro Jahr.
Das Gute: Schattenwurf lässt sich vorab hervorragend berechnen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens übernimmt das ein externer Gutachter bzw. eine externe Gutachterin. Dabei wird der maximal mögliche Schattenwurf an vorher bestimmten Orten, zumeist den nächstgelegenen Wohnhäusern, geprüft.
So wird schon vorab sichergestellt, dass niemand von den Windenergieanlagen zu stark beeinträchtigt wird.
Der häufig zitierte Diskoeffekt – also der Effekt, der entsteht, wenn Sonnenstrahlen auf sich schnell drehende, reflektierende Flügel treffen – ist bei modernen Windenergieanlagen kein Thema mehr. Die Rotorblätter drehen sich erstens langsamer und zweitens sind die Flügel mittlerweile in nicht-reflektierenden, matten Farben gehalten.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Grundlage für den Arten- und Naturschutz in Deutschland. Auf dieser Basis entwickeln die Bundesländer eigene Leitfäden, die die bundesweiten Bestimmungen ergänzen und genauer definieren. Bereits bei der Ausweisung von Windgebieten werden wichtige Schutzgebiete von vornherein ausgeschlossen. Und auch auf den Flächen, die für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen sind, bildet das BNatSchG zusammen mit den jeweiligen Landes-Leitfäden die Basis für die Genehmigung. Den Untersuchungsrahmen und die notwendigen Kartierungen legt die jeweilige Genehmigungsbehörde fest.
Nach den naturschutzfachlichen Kartierungen werden die erforderlichen Gutachten erstellt. Diese Untersuchungen erstrecken sich über alle Jahreszeiten, um alle Lebensphasen der relevanten Arten zu erfassen. Zum Beispiel werden Vogelnester in den laubfreien Wintermonaten kartiert, Zugvögel im Frühjahr und Herbst beobachtet, und im Sommer wird die Aufzucht der Jungvögel verfolgt. Neben Vögeln werden auch Fledermäuse, Amphibien, Insekten und Säugetiere untersucht. Zusätzlich wird im Sommer eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Pflanzenwelt zu bewerten.
Keine Genehmigung ohne vorherige Gutachten
Zur Entscheidung über die Genehmigung eines Windparks sind verschiedene Gutachten erforderlich. Zum Beispiel:
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (z.B. Vogelschutz- und Fledermausgutachten)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP, beinhaltet alle umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes einschließlich Lärm, Schatten, Auswirkungen auf das Landschaftsbild)
- Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung
- Forstfachliche Stellungnahme
Auswirkungen begrenzen und kompensieren
Für unvermeidbare Eingriffe in die Natur und die zeitweise Beeinträchtigung von Arten wird ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser enthält verschiedene Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zum Beispiel:
- Aufforstungen
- Ersatzquartiere für Fledermäuse
- Abschaltungen von Windrädern zum Schutz von Fledermäusen und Zugvögeln
- Bau von Wildkatzenburgen
- Umsetzen von Ameisenhaufen
- Schaffung von Blüh- oder Streuobstwiesen
- Kompensationszahlungen an Naturschutzfonds
Die Gutachten und der begleitende bzw. kompensierende Maßnahmenkatalog müssen der zuständigen Naturschutzbehörde für das Genehmigungsverfahren vorgelegt werden. Fehlende Informationen müssen nachgereicht oder ergänzt werden. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und gibt es keine Einwände, erteilt die Behörde einen positiven Bescheid. Er ist verbunden mit den entsprechenden, bindenden Auflagen, die den Natur- und Artenschutz während der gesamten Betriebsdauer der Windenergieanlage sicherstellen.
Vögel und Windenergieanlagen
Windräder sind im Vergleich eine eher kleine Gefahr für die heimische Vogelwelt: Während an Glasscheiben von Gebäuden laut einer Schätzung des Naturschutzbunds Nabu mehr als 100 Millionen Vögel sterben, durch den Verkehr 70 Millionen und durch Katzen 20 bis 100 Millionen, sollen es durch Windräder 100.000 sein. Es bestehen also viel wesentlichere Bedrohungen für Bestands- und Zugvögel, zu denen insbesondere der Verlust von Lebensräumen und der Rückgang der Nahrungsgrundlage durch industrielle Landwirtschaft und durch den Klimawandel gehören – hierzulande wie in Brut- und Überwinterungsgebieten. Und genau dieser Klimawandel wird durch die Einsparung von CO2-Emissionen durch die Windkraft bekämpft.
Damit Windenergie darüber hinaus Teil der Lösung und nicht des Problems ist, sind Vorgaben streng einzuhalten, die auf präzisen Kartierungen, detaillierten Gutachten und den daraus resultierenden Maßnahmenpaketen beruhen. Zum Beispiel können Anlagen zu bestimmten Flugzeiten und bei landwirtschaftlichen Aktivitäten unter den Windmühlen abgeschaltet werden.
Fledermäuse und Windenergieanlagen
Zum Schutz der Fledermäuse werden Windenergieanlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch abgeschaltet. Diese Abschaltungen erfolgen meist von Frühjahr bis Herbst, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei bestimmten Wetterbedingungen wie Temperatur und Windgeschwindigkeit. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein zweijähriges Monitoring kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Auswirkungen auf andere Tiere
Eine dreijährige Studie der Hochschule Hannover hat gezeigt, dass Wildtiere wie Füchse, Rebhühner und Hasen durch Windenergieanlagen nicht gestört werden. Auch stellt die Errichtung einer Anlage zwar eine Störung dar, jedoch ist sie zeitlich begrenzt und wirkt sich nicht bestandsreduzierend aus. Die Untersuchungen belegen außerdem eindeutig eine Lebensraumnutzung der gesamten Bereiche um die Windenergieanlage.
Gleichwohl werden vor der Genehmigung eines Windparks umfassende Gutachten zu Umwelt- und Naturschutz am Standort erstellt. Diese Gutachten berücksichtigen auch die Abstände zu besonders schützenswerten Gebieten und Zugvogelrouten.
Windenergieanlagen machen im Betrieb Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die wichtigste Vorschrift für den Schutz vor Lärm ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es gilt für alle Gewerbe- und Industriebetriebe und unterscheidet in Tag- und Nachtgrenzwerten. Die Immissionswerte werden immer dort gemessen, wo der Schall eintrifft, am sogenannten Immissionsort, und mischen sich dort mit weiteren Umgebungsgeräuschen. Die Prüfung, ob ein geplanter Windpark die gesetzlich vorgegeben Schallschutzgrenzen einhalten wird, ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Gemessen wird die Lautstärke in Dezibel (dB).
Wie laut ist eine Windenergieanlage?
Verschiedene bautechnische Komponenten einer modernen Windenergieanlage helfen, ihre Schallemissionen zu reduzieren. Die Geräusche einer Windenergieanlage werden überwiegend durch Rotorblätter und maschinenbauliche Komponenten im Maschinenhaus verursacht. Rechnerisch und messtechnisch werden diese Geräusche einem Punkt, der Rotornabe, zugeordnet und dieses Gesamtgeräusch liegt im Volllast-Betrieb bei bis zu 107 dB(A). Die Nabe befindet sich in bis zu 200 Meter Höhe. Von dort nimmt die Lautstärke mit zunehmender Entfernung ab und vermischt sich mit weiteren Geräuschen der Umgebung aus Natur (wie Wind, Vogelzwitschern) und Zivilisation (wie Verkehrslärm und Industriegeräusche). In einer Entfernung von circa 1000 m liegt dieses Geräusch einer Windenergieanlage bei deutlich unter 40 dB, was vom Schallpegel her einer leisen Umgebung wie beispielsweise einem Wohnraum („Zimmerlautstärke“) entspricht. Zudem arbeiten Windenergieanlagen überwiegend im Teillast-Betrieb – also mit verminderter Lautstärke. Gegebenenfalls kann ein schallreduzierter Betrieb angeordnet werden, mit dem die WEA programmiert wird und in dem sie nachts automatisch läuft.
Was ist Infraschall?
Wie Licht verteilt sich auch Schall in Wellen. Er wird in Hertz (Hz) gemessen. Der für Menschen hörbare Bereich liegt zwischen 16 und 20.000 Hz. „Infraschall“ nennt man den Bereich von bis zu 16 Hz und darunter. „Tieffrequent“ nennt man den Schall bis 100 Hz. Infraschall kommt in natürlichen Zusammenhängen wie Meeresrauschen, Windströmungen und Gewitter vor. Künstlich erzeugter Infraschall entsteht in der Industrie, im Verkehr aber auch in Musik, bspw. den Bässen bei Veranstaltungen.
Ob ein tieffrequenter Schall hörbar ist, hängt mit seiner Lautstärke zusammen. So liegt die Wahrnehmungsschwelle bei 8 Hz bei einem Schalldruckpegel von 100 dB, bei 16 Hz hingegen bei 76 dB. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB. Damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Bei einem Abstand von 1.000 Metern ist der Infraschallpegel einer Windenergieanlage nicht mehr vom Umgebungsinfraschall zu unterscheiden.
Unsicherheit durch Rechenfehler des BGR
Bis vor einiger Zeit hatten Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für Verwirrung gesorgt. Diese beruhten jedoch auf einem Rechenfehler, durch den die Infraschallbelastung von Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die irrtümlichen BGR-Berechnungen wurden lange von Windenergiegegnern als Argument genutzt und trugen wesentlich zur Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich Infraschalls bei. Nach wissenschaftlichen Überprüfungen fand die BGR im April 2021 den Fehler und zog ihre Ergebnisse zurück.
Die Veranstaltung „Faktencheck Windenergie und Immobilienpreise" der Energieagentur.NRW untersuchte 2017 die Mechanismen des Immobilienmarktes und mögliche Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Grundstücks- und Immobilienpreise. Die Expertenrunde bestätigte, dass Planungen von Windenergieanlagen Irritationen auslösen können, die sich auf das Preisniveau und die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käufer auswirken. Langfristige und ausschlaggebende Effekte konnten jedoch nicht nachgewiesen werden: „Die Befunde lassen nach derzeitigem Stand dennoch die Aussage zu, dass Windenergieanlagen keinen dauerhaft negativen Einfluss auf die Immobilienwerte haben.“ (https://www.enbw.com/media/erneuerbare-energien/landingpages/energieagentur-nrw_faktencheck_windenergie-und-immobilienpreise.pdf , S. 32, 30.05.24). Die Auswirkungen von Windenergieanlagen seien wie andere Umwelteinflüsse zu bewerten und nur ein Faktor unter vielen, die auf Immobilienwerte einwirken.
Auch zwei weitere internationale Studien neueren Datums befassen sich mit dem Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise.
Keine signifikanten Veränderungen in ländlichen Räumen
Eine umfassende Studie des Lawrence Berkeley National Laboratory (Berkeley Lab) aus dem Jahr 2023 analysierte Daten von 500.000 Hausverkäufen in der Nähe von 428 Windparks in den USA. Die Ergebnisse zeigten, dass der Bau von Windparks in der Nähe von Wohngebieten kurzfristige Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben kann, insbesondere in bevölkerungsreichen Gebieten. Die Preise tendierten dazu, nach der Ankündigung und während der Bauphase zu sinken, kehrten jedoch innerhalb von drei bis fünf Jahren nach Inbetriebnahme auf das ursprüngliche Niveau zurück. In ländlichen Gebieten wurden keine signifikanten Auswirkungen festgestellt.
Eine weitere Studie, veröffentlicht in den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) im Jahr 2024, untersuchte den Effekt von Windenergieanlagen auf Immobilienwerte und stellte fest, dass Häuser innerhalb eines 10-Kilometer-Radius von Windturbinen nur einen geringen und vorübergehenden Wertverlust erleiden. Der Wertverlust beträgt etwa ein Prozent und verschwindet im Laufe der Zeit. Diese Studie zeigte auch, dass der negative Einfluss der Sichtbarkeit von Windturbinen im Laufe der Jahre abnimmt, was darauf hindeutet, dass sich Menschen an die Präsenz der Turbinen gewöhnen.
Windenergieanlagen erzeugen umwelt- und klimafreundlich Strom, weil sie den Strom nicht aus fossilen Quellen gewinnen und somit keine klimaschädlichen Gase freisetzen. Doch auch in Bezug auf ihre Materialien, ihren Herstellungsprozess und ihre Entsorgung sind sie deutlich umweltverträglicher als Kohle, Öl oder Gas.
Das Umweltbundesamt hat zuletzt 2023 verschiedene Energieträger verglichen bzgl. ihrer CO2-Emissionen in Gramm pro Kilowattstunde. Mit durchschnittlich 18 Gramm CO2-Äquivalent pro erzeugte Kilowattstunde (g CO2-Äq./kWh) erreichen Windenergieanlagen an Land geringe Emissionswerte im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen. Braunkohleverstromung zum Beispiel schneidet mit 1.038 g CO2-Äq./kWh deutlich schlechter ab, ebenso Gas mit 459 g CO2-Äq./kWh (Quelle: Umweltbundesamt).
Ebenso von Interesse ist die energetische Bilanz: Starkwindanlagen haben nach ca. 2,5 Monaten im Betrieb den Energieeinsatz wieder „reingearbeitet“, der für ihre Herstellung, Nutzung und am Lebensende der Anlagen benötigt wird. Die im Süden Deutschlands meist eingesetzten Schwachwindanlagen benötigen dafür ca. 3,2 Monate (Quelle: Umweltbundeamt).
Die Recyclingquote einer Windenergieanlage liegt bei rund 90 Prozent. Siehe dazu auch den Punkt Rückbau und Recycling
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