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Nachhaltige Energie durch Wind

Windpark Holzheim

Ein Windpark im Weisinger Forst

Im Nordosten des Weisinger Forstes plant GP JOULE die Errichtung eines Windparks mit vier Anlagen. Die Anlagen werden zusammen eine Kapazität von ca. 28 Megawatt erreichen. Das reicht aus, um rund 14.000 Haushalte mit grünem Strom zu versorgen.

 

Die ersten Gespräche mit dem Gemeinderat zur Ausgestaltung des Windparks starteten im Frühjahr 2022. Schon im Herbst desselben Jahres stellten die Gemeinde und GP JOULE den Holzheimer Bürgerinnen und Bürgern die Grobplanung vor. Über die weitere Planung und Entwicklung des Windparks informieren wir hier fortlaufend.

 

Der Windpark wird einen wesentlichen Beitrag zur bayerischen Energiewende, zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Sicherstellung einer umweltfreundlichen Energieversorgung in der Region leisten – von der sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch Unternehmen profitieren werden.

Der Windpark Holzheim wird im Nordosten des Weisinger Forstes, auf dem Gebiet der Gemeinde Holzheim, geplant. Die Standorte der Windenergieanlagen ergeben sich aus einer Vielzahl von Faktoren, zum Beispiel: Topographie, Artenschutz, Immissionsschutz, gesetzlich festgelegte Abstände zur Wohnbebauung und Turbulenzen. Darüber hinaus wählen wir die Standorte und die Zufahrtswege zu den Windenergieanlagen so aus, dass das Ökosystem des Waldes möglichst wenig beeinträchtigt wird.

 

Die Bauflächen des Windparks umfassen etwa 0,25 Prozent der 1.600 Hektar Gesamtfläche des Weisinger Forstes. Dabei handelt es sich größtenteils um Fichtennutzwald mit gut ausgebauten Wirtschaftswegen.

 

Die Flächen des Plangebietes gehören privaten und kommunalen Eigentümern und Eigentümerinnen, die als sogenannte Poolgemeinschaft die Gesamtpacht untereinander aufteilen.

Die Anlagenvielfalt der Hersteller hat sich über die Jahrzehnte der Windenergienutzung stetig weiter differenziert. Inzwischen gibt es einige Anlagen, die speziell für windschwächere Gebiete wie Süddeutschland konzipiert wurden. Generell erzeugen moderne Windkraftanlagen acht- bis zehnmal so viel Strom wie noch vor zwanzig Jahren.

 

Für die vier Anlagen des Windparks Holzheim rechnen wir mit einem jährlichen Stromertrag von circa 50.000 MWh, womit rechnerisch etwa 14.000 Haushalte versorgt werden können.

 

  • Anlagentyp Enercon E-175
  • 174,5 Meter Nabenhöhe
  • 175 Meter Rotordurchmesser
  • 262 Meter Gesamthöhe
  • 7 Megawatt Nennleistung je Anlage

 

 

Wirtschaftliche Standorte liegen in Süddeutschland meist auf bewaldeten Kuppen. Grund dafür ist vor allem die Windgeschwindigkeit, denn sie geht mit der dritten Potenz in den Stromertrag ein. Das zeigt sich wie folgt: In der Donauebene nördlich von Holzheim verzeichnet der Windatlas Bayern eine Windgeschwindigkeit von 5,4 Meter pro Sekunde auf 160 Meter Höhe über dem Boden. Im Weisinger Forst sind es bis zu 6,0 Meter pro Sekunde. Das bedeutet circa 25 Prozent mehr Stromertrag gegenüber Standorten in der Donauebene.

 

Seit November 2024 messen wir die Windgeschwindigkeit im Projektgebiet. Ein Lidar-Gerät wertet die Datenunterschiede zwischen ausgesendetem und empfangenem Lichtsignal aus. Das Licht wird an Aerosolen reflektiert, die mit dem Wind (und damit in Geschwindigkeit und Richtung gleich dem Wind) mitgetragen werden. Insgesamt dauert die Messung ein Jahr, um sowohl die windstarken Wintermonate als auch die schwächeren Sommermonate zu erfassen. Nach der „Halbzeit“ wurde eine erste Auswertung vorgenommen und langzeitkorreliert, also unter Berücksichtigung der restlichen Monate prognostiziert. Dieser Prognose zufolge herrscht im Projektgebiet eine Windgeschwindigkeit von knapp 6 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe (die Achse, an der die 3 Rotorblätter befestigt sind). Dieses Zwischenergebnis deckt sich mit unseren Erwartungen und ist ausreichend, um unter den aktuellen Bedingungen den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks zu gewährleisten.

HOL1_Standorte_Flyer_v1
Projektstatus
Projektstatus_Projects
28
MW geplante Leistung
4
geplante Windenergieanlagen
14000
versorgte Haushalte
Neuigkeiten aus der Projektentwicklung

Januar 2026: Zuschlag in EEG-Ausschreibung

 

Der Windpark Holzheim hat in der EEG- Ausschreibungsrunde im November 2025 teilgenommen. Im Januar hat die Bundesnetzagentur nun die Ergebnisse dieser Ausschreibungsrunde veröffentlicht – mit einem tollen Ergebnis für den Windpark Holzheim: die vier Windenergieanlagen haben einen Zuschlag erhalten. Das bedeutet, dass der Windpark ab Inbetriebnahme mit einer festen Einspeisevergütung pro Kilowattstunde rechnen kann.

 

Dezember 2025: Einspeisepunkt für Windpark Holzheim reserviert

 

Der zuständige Netzbetreiber LEW Verteilnetz GmbH (LVN) hat errechnet, wo der Strom aus dem Windpark Holzheim technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten ins Netz eingespeist werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass alle vier Windenergieanlagen an das aktuell im Bau befindliche hochmoderne Umspannwerk Donauried in Holzheim (Raiffeisenstraße) angeschlossen werden. Hierfür liegt seit Dezember 2025 eine Netzanschlussreservierung vor. Auf dieser Grundlage kann nun die Kabeltrasse (Erdleitung) zum Netzanschlusspunkt geplant werden.

 

November 2025: Beteiligungsvereinbarung mit dem Regionalwerk Westliche Wälder unterzeichnet

 

Das Regionalwerk Westliche Wälder (RWW) und GP JOULE haben eine Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet, die dem RWW eine Beteiligung am Windpark Holzheim ermöglicht. Im 1. Halbjahr 2026 folgen weitere Gespräche zur Ausgestaltung und Umsetzung der Beteiligung.

 

 

September 2025: Genehmigungsbescheid für Windpark Holzheim erhalten

 

Das Landratsamt Dillingen hat die Errichtung und den Betrieb der 4 Windenergieanlagen des Windparks Holzheim gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Das Verfahren wurde von der dortigen Immissionsschutzbehörde geführt. Alle anderen relevanten Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange wurden durch die Behörde beteiligt – darunter z.B. das Bauamt, der Fachbereich Wasserrecht, die Untere Naturschutzbehörde, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

 

Auf Antrag von GP JOULE macht das Landratsamt den Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt und es folgt eine 4-wöchige Widerspruchsfrist.

 

 

 

August 2025: Das Verfahren zur Genehmigung des Windparks

 

Aktuell prüft das Landratsamt Dillingen den Antrag auf Errichtung und Betrieb der 4 Windenergieanlagen des Windparks Holzheim. Dies erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Verfahren werden Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt. Grundlage für die Stellungnahmen sind insbesondere Gutachten sowie technische Dokumente des Windenergieanlagen-Herstellers, die mit dem Genehmigungsantrag eingereicht werden müssen. Einige Empfehlungen aus diesen Gutachten und weitere Regelungen für den Windpark Holzheim stellen wir gerne in einem Dokument vor. 

Empfehlungen und weitere Regelungen für den Windpark Holzheim

 

 

 

August 2025: Erste Prognosen der Windmessung

 

Seit November 2024 messen wir die Windgeschwindigkeit im Projektgebiet. Ein Lidar-Gerät wertet die Datenunterschiede zwischen ausgesendetem und empfangenem Lichtsignal aus. Das Licht wird an Aerosolen reflektiert, die mit dem Wind (und damit in Geschwindigkeit und Richtung gleich dem Wind) mitgetragen werden.

 

Insgesamt dauert die Messung ein Jahr, um sowohl die windstarken Wintermonate als auch die schwächeren Sommermonate zu erfassen. Nach der „Halbzeit“ wurde eine erste Auswertung vorgenommen und langzeitkorreliert, also unter Berücksichtigung der restlichen Monate prognostiziert. Dieser Prognose zufolge herrscht im Projektgebiet eine Windgeschwindigkeit von knapp 6 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe (die Achse, an der die 3 Rotorblätter befestigt sind). Dieses Zwischenergebnis deckt sich mit unseren Erwartungen und ist ausreichend, um unter den aktuellen Bedingungen den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks zu gewährleisten.

 

 

 

Februar 2025: Informationsveranstaltung zum Windpark Holzheim

 

Am Freitag, 7. Februar, fand ein Infomarkt von GP JOULE zum geplanten Windpark Holzheim im Vereinszentrum statt. Die Teilnehmenden konnten sich an verschiedenen Infoständen über spezifische Aspekte des Projekts informieren, beispielsweise die Standortplanung, Schall und Schatten, Natur- und Artenschutz. Dort standen Fachleute von GP JOULE bereit, um konkrete Informationen zu geben. Rund 350 Bürgerinnen und Bürger waren im Verlauf des Abends gekommen. Lebendige Diskussionen und intensive Gespräche wurden geführt, in denen die Bürgerinnen und Bürger auch ihre Bedenken und Fragen äußern konnten.

 

Auch die Gemeindevertretung war zugegen. Bürgermeister Simon Peter begrüßt die Planungen: „Die geplanten vier Anlagen sind eine Investition in die Energieunabhängigkeit und den Klimaschutz. Sie fügen sich auch in den politischen Willen ein, erneuerbare Energien weiter auszubauen. Wir unterstützen diese Entwicklung, da sie die Bedeutung einer zukunftssicheren Energieversorgung und den Schutz unserer Umwelt anerkennt.“

 

Die Projektmanagerin für den Windpark bei GP JOULE, Lena Doyé, freute sich über die Möglichkeiten zum Austausch auf dem Infomarkt: „Die positive Resonanz und das vielfältige Interesse der Gemeinde sind sehr ermutigend. Wir freuen uns, dass wir die Gelegenheit hatten, den Bürgerinnen und Bürgern von Holzheim endlich einen detaillierten Einblick in das Projekt zu geben und mit ihnen in den Dialog zu treten.“

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KONTAKT

Zeitplan
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Visualisierungen des Windparks
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Die nebenstehende Karte zeigt verschiedene Fotopunkte. Im folgenden Abschnitt werden die geplanten Windkraftanlagen visuell dargestellt. Die derzeitigen Visualisierungen beruhen auf vorläufigen Entwürfen. Daher ist es möglich, dass sie vom endgültigen Planungsstand abweichen werden.

Altenmünster, Hennhofen, Fultenbach, Baiersdorf

Fotopunkt 1: Altenmünster

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Fotopunkt 2: Hennhofen (Windpark nicht sichtbar)

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Fotopunkt 3: Fultenbach

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Fotopunkt 4: Fultenbach

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Fotopunkt 5: Fultenbach

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Fotopunkt 9: Baiershofen

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Ellerbach, Rechbergreuthen, Heudorf

Fotopunkt 6: Ellerbach

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Fotopunkt 7: Ellerbach

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Fotopunkt 8: Ellerbach

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Fotopunkt 10: Rechbergreuthen

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Fotopunkt 11: Heudorf

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Altenbaindt, Weisingen, Holzheim

Fotopunkt 12: Altenbaindt

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Fotopunkt 13: Weisingen

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Fotopunkt 14: Holzheim

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Fotopunkt 15: Holzheim

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Fotopunkt 16: Holzheim

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Bürgerbeteiligung

Standort-Kommune und Umkreis
Im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen – ohne Gegenleistung. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen.

 

Bei einem erwarteten jährlichen Stromertrag von circa 50 Millionen Kilowattstunden während der über zwanzig Jahre laufenden Vergütung nach EEG ist mit einer kommunalen Beteiligung in Höhe von etwa 2 Millionen Euro über die Betriebszeit zu rechnen, die diesen Kommunen zufließt.

 

Bürgerinnen und Bürger
Wir sind davon überzeugt: Die Energiewende kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen von erneuerbaren Energien profitieren. Deshalb haben wir schon früh mit der Gemeinde Holzheim über Bürgerbeteiligung an diesem Windpark gesprochen. Gemeinsam mit einer lokalen Bürgerenergiegenossenschaft, die schon Erfahrung mit Windenergieanlagen hat, haben wir im Herbst 2023 erste Ideen entwickelt und dem Gemeinderat vorgestellt. Zusammen erarbeiten wir konkrete Beteiligungsmöglichkeiten.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Forstgebiete gewinnen insbesondere in waldreichen Bundesländern wie Bayern an Bedeutung bei der Suche nach geeigneten Standorten für Windenergieanlagen. Gut ein Drittel der Fläche Bayerns ist mit Wald bedeckt. Und diese Flächen sind – anders als häufig gedacht – sehr gut für den Bau von Windrädern geeignet. Dabei stellen die Windkraftanlagen keine Gefahr für den Wald dar.

 

Forstflächen leiden häufig unter dem Klimawandel. Hitze und Trockenheit setzen ihnen massiv zu. Gerade um diesen Wald zu erhalten, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien – und damit die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Eindämmung der Erderhitzung – vorangetrieben werden.

 

Forstgebiete sind überdies zumeist siedlungsfern, bieten also geringes Konfliktpotenzial. Die Bäume dienen zudem als Sichtschutz, sodass die Anlagen selbst aus der Nähe kaum wahrgenommen werden. Und die Geräusche des Waldes sind häufig lauter als die der Anlagen.

 

Hinzu kommt, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen in den Forsten eine waldschonende Bauweise zum Einsatz kommt: Genutzte Flächen werden entweder wieder aufgeforstet oder um ein Mehrfaches kompensiert. So bietet sich die Möglichkeit, eine ökologisch sinnvolle Umgestaltung des Waldes vorzunehmen. Der Wald wird dadurch klimaresilienter und behält seine wesentlichen Funktionen: Er kann als einer der ökologisch wichtigsten Räume des Landes erhalten werden, weiter forstwirtschaftlich genutzt werden und Erholungsraum für den Menschen bleiben.

 

Es geht also kein Wald durch die Windkraft verloren. Im Gegenteil. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die damit verbundenen Einnahmen und die damit einhergehende Reduktion der Folgen durch den Klimawandels sind die Chance für den Wald, um sich zu erholen und den kommenden Herausforderungen gewachsen zu sein.

 

Mehr Infos: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/faq/wald

In der Vergangenheit lag der Fokus beim Ausbau der Windenergie auf Standorten an der Küstenlinie und in Küstennähe. Zuletzt wurden auch Gebiete im Binnenland erschlossen und mittlerweile ist es dank moderner Anlagen auch problemlos möglich in so genannten Schwachwindgebieten die Windkraft zu nutzen.

 

Denn durch die heute verwendeten Nabenhöhen von bis zu 200 Metern befinden sich die Rotoren in einer Luftschicht mit hohen Windgeschwindigkeiten, sodass auch an vermeintlichen Schwachwindstandorten ein Windpark mit nur 4 Anlagen genug Strom für etwa 14.000 Haushalte erzeugen kann.

 

Um die Windverhältnisse und das Windpotential der einzelnen Standorte zu bestimmen, kommen heute neben bestehendem Kartenmaterial und Analysen von externen Gutachtern auch moderne LiDAR-Messungen (Light Detection And Ranging) zum Einsatz. Dabei werden Laserimpulse ausgesendet und damit über viele Monate hinweg die Windgeschwindigkeiten und die Windrichtungen in bis zu 300 Metern Höhe ermittelt.

 

So kann lange vor dem Bau sichergestellt werden, dass an den gewählten Standorten der benötigte Ertrag auch erbracht wird und sich die Anlagen nicht nur für den Forst und den Klimaschutz, sondern auch wirtschaftlich lohnen.

Nach geplanten 30 Jahren werden Windenergieanlagen abgebaut. Der Rückbau ist verpflichtend und wird von Anfang an in den Pachtverträgen und Genehmigungsbescheiden verankert. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder hergestellt wird. Das beinhaltet auch das Fundament, Kabel und Trafostationen. Da an Windenergiestandorten keine zusätzlichen Folgeschäden auftreten – wie Gewässerbelastungen, Schäden an Boden- oder Gebäudesubstanz oder Strahlungsbelastungen – ist der Rückbau sehr viel einfacher und schneller möglich als bei anderen Formen der Energieerzeugung, wie z.B. Kohletagebau oder Atomkraftwerken.

 

Stahl, Beton und Metall sind gut recyclebar

Manche Anlagen werden beispielsweise ins Ausland verkauft und arbeiten dort noch viele Jahre weiter. Wenn das nicht möglich ist, werden die Bestandteile zerkleinert und wiederverwendet. Turm und Fundament bestehen aus Stahl und Beton und können vollständig recycelt werden. Hinzu kommen kleinere Mengen von Kupfer oder Aluminium aus der Anlagentechnik, die ebenfalls dem Kreislauf zugeführt werden. Die Recyclingquote der gesamten Anlage liegt so bei über 90 Prozent.

 

Rotorblätter: Trennen und wiederverwerten

Eine Herausforderung ist die Wiederverwertung der Rotorblätter, die oft aus einem Verbund von Kunstharzen und Glas- oder Carbonfasern mit Holz, Kupfer (als Blitzschutz) und Gel-Lackierungen bestehen. Inzwischen laufen erste Anlagen mit Rotorblättern, die komplett recycelt werden können.

 

Mehr Infos: https://fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Rueckbau/FA_Wind_Kompaktwissen_Rueckbau_und_Recycling_07-2023.pdf

Ja, auch Windenergieanlagen werfen Schatten. Dabei muss zwischen drei Schattenarten unterschieden werden: Ruhiger Schatten (wenn die Anlage steht und sich die Rotorblätter nicht drehen), bewegter Schatten (der Schatten, den die drehenden Rotorblätter werfen) und diffuser Schatten (der aufgrund der weiten Entfernung zur Windenergieanlage unscharf und wenig wahrnehmbar ist).

 

Der ruhige Schatten, den die Anlage wirft, ist nur ein kleiner Streifen, der normalerweise nicht als störend empfunden wird.

 

Damit der bewegte Schatten auch niemanden stört, sind die Windkraftanlagen – wenn der Schatten auf bebaute Grundstücke fallen könnte – mit einer Abschaltautomatik ausgestattet. Mit Lichtsensoren, die permanent Sonnenscheindauer und Lichtstärke messen, und einer Steuerung in der Anlage sorgt diese Automatik dafür, dass sich die Windenergieanlage abschaltet, sollten die gesetzlichen Vorgaben für den Schlagschatten erreicht werden.

 

Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Maximal eine halbe Stunde pro Tag und höchstens 30 Stunden pro Jahr darf an einem Wohnhaus bewegter Schatten ankommen. Der Wert von 30 Stunden pro Jahr basiert auf Grundlage der astronomisch möglichen Beschattung. Die reale Schattendauer, also die, die meteorologisch tatsächlich stattfindet, liegt bei 8 Stunden pro Jahr.

 

Das Gute: Schattenwurf lässt sich vorab hervorragend berechnen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens übernimmt das ein externer Gutachter bzw. eine externe Gutachterin. Dabei wird der maximal mögliche Schattenwurf an vorher bestimmten Orten, zumeist den nächstgelegenen Wohnhäusern, geprüft.

 

So wird schon vorab sichergestellt, dass niemand von den Windenergieanlagen zu stark beeinträchtigt wird.

 

Der häufig zitierte Diskoeffekt – also der Effekt, der entsteht, wenn Sonnenstrahlen auf sich schnell drehende, reflektierende Flügel treffen – ist bei modernen Windenergieanlagen kein Thema mehr. Die Rotorblätter drehen sich erstens langsamer und zweitens sind die Flügel mittlerweile in nicht-reflektierenden, matten Farben gehalten.

 

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Grundlage für den Arten- und Naturschutz in Deutschland. Auf dieser Basis entwickeln die Bundesländer eigene Leitfäden, die die bundesweiten Bestimmungen ergänzen und genauer definieren. Bereits bei der Ausweisung von Windgebieten werden wichtige Schutzgebiete von vornherein ausgeschlossen. Und auch auf den Flächen, die für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen sind, bildet das BNatSchG zusammen mit den jeweiligen Landes-Leitfäden die Basis für die Genehmigung. Den Untersuchungsrahmen und die notwendigen Kartierungen legt die jeweilige Genehmigungsbehörde fest.

 

Nach den naturschutzfachlichen Kartierungen werden die erforderlichen Gutachten erstellt. Diese Untersuchungen erstrecken sich über alle Jahreszeiten, um alle Lebensphasen der relevanten Arten zu erfassen. Zum Beispiel werden Vogelnester in den laubfreien Wintermonaten kartiert, Zugvögel im Frühjahr und Herbst beobachtet, und im Sommer wird die Aufzucht der Jungvögel verfolgt. Neben Vögeln werden auch Fledermäuse, Amphibien, Insekten und Säugetiere untersucht. Zusätzlich wird im Sommer eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Pflanzenwelt zu bewerten.

 

Keine Genehmigung ohne vorherige Gutachten

Zur Entscheidung über die Genehmigung eines Windparks sind verschiedene Gutachten erforderlich. Zum Beispiel:

 

  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (z.B. Vogelschutz- und Fledermausgutachten)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP, beinhaltet alle umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes einschließlich Lärm, Schatten, Auswirkungen auf das Landschaftsbild)
  • Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung
  • Forstfachliche Stellungnahme

 

Auswirkungen begrenzen und kompensieren

Für unvermeidbare Eingriffe in die Natur und die zeitweise Beeinträchtigung von Arten wird ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser enthält verschiedene Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zum Beispiel:

 

  • Aufforstungen
  • Ersatzquartiere für Fledermäuse
  • Abschaltungen von Windrädern zum Schutz von Fledermäusen und Zugvögeln
  • Bau von Wildkatzenburgen
  • Umsetzen von Ameisenhaufen
  • Schaffung von Blüh- oder Streuobstwiesen
  • Kompensationszahlungen an Naturschutzfonds

 

Die Gutachten und der begleitende bzw. kompensierende Maßnahmenkatalog müssen der zuständigen Naturschutzbehörde für das Genehmigungsverfahren vorgelegt werden. Fehlende Informationen müssen nachgereicht oder ergänzt werden. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und gibt es keine Einwände, erteilt die Behörde einen positiven Bescheid. Er ist verbunden mit den entsprechenden, bindenden Auflagen, die den Natur- und Artenschutz während der gesamten Betriebsdauer der Windenergieanlage sicherstellen.

Vögel und Windenergieanlagen

Windräder sind im Vergleich eine eher kleine Gefahr für die heimische Vogelwelt:  Während an Glasscheiben von Gebäuden laut einer Schätzung des Naturschutzbunds Nabu mehr als 100 Millionen Vögel sterben, durch den Verkehr 70 Millionen und durch Katzen 20 bis 100 Millionen, sollen es durch Windräder 100.000 sein. Es bestehen also viel wesentlichere Bedrohungen für Bestands- und Zugvögel, zu denen insbesondere der Verlust von Lebensräumen und der Rückgang der Nahrungsgrundlage durch industrielle Landwirtschaft und durch den Klimawandel gehören – hierzulande wie in Brut- und Überwinterungsgebieten. Und genau dieser Klimawandel wird durch die Einsparung von CO2-Emissionen durch die Windkraft bekämpft.

 

Damit Windenergie darüber hinaus Teil der Lösung und nicht des Problems ist, sind Vorgaben streng einzuhalten, die auf präzisen Kartierungen, detaillierten Gutachten und den daraus resultierenden Maßnahmenpaketen beruhen. Zum Beispiel können Anlagen zu bestimmten Flugzeiten und bei landwirtschaftlichen Aktivitäten unter den Windmühlen abgeschaltet werden.

 

Fledermäuse und Windenergieanlagen

Zum Schutz der Fledermäuse werden Windenergieanlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch abgeschaltet. Diese Abschaltungen erfolgen meist von Frühjahr bis Herbst, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei bestimmten Wetterbedingungen wie Temperatur und Windgeschwindigkeit. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein zweijähriges Monitoring kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Auswirkungen auf andere Tiere

Eine dreijährige Studie der Hochschule Hannover hat gezeigt, dass Wildtiere wie Füchse, Rebhühner und Hasen durch Windenergieanlagen nicht gestört werden. Auch stellt die Errichtung einer Anlage zwar eine Störung dar, jedoch ist sie zeitlich begrenzt und wirkt sich nicht bestandsreduzierend aus. Die Untersuchungen belegen außerdem eindeutig eine Lebensraumnutzung der gesamten Bereiche um die Windenergieanlage.

 

Gleichwohl werden vor der Genehmigung eines Windparks umfassende Gutachten zu Umwelt- und Naturschutz am Standort erstellt. Diese Gutachten berücksichtigen auch die Abstände zu besonders schützenswerten Gebieten und Zugvogelrouten.

 

 

Windenergieanlagen machen im Betrieb Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die wichtigste Vorschrift für den Schutz vor Lärm ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es gilt für alle Gewerbe- und Industriebetriebe und unterscheidet in Tag- und Nachtgrenzwerten. Die Immissionswerte werden immer dort gemessen, wo der Schall eintrifft, am sogenannten Immissionsort, und mischen sich dort mit weiteren Umgebungsgeräuschen. Die Prüfung, ob ein geplanter Windpark die gesetzlich vorgegeben Schallschutzgrenzen einhalten wird, ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Gemessen wird die Lautstärke in Dezibel (dB).

 

Wie laut ist eine Windenergieanlage?

Verschiedene bautechnische Komponenten einer modernen Windenergieanlage helfen, ihre Schallemissionen zu reduzieren. Die Geräusche einer Windenergieanlage werden überwiegend durch Rotorblätter und maschinenbauliche Komponenten im Maschinenhaus verursacht. Rechnerisch und messtechnisch werden diese Geräusche einem Punkt, der Rotornabe, zugeordnet und dieses Gesamtgeräusch liegt im Volllast-Betrieb bei bis zu 107 dB(A). Die Nabe befindet sich in bis zu 200 Meter Höhe. Von dort nimmt die Lautstärke mit zunehmender Entfernung ab und vermischt sich mit weiteren Geräuschen der Umgebung aus Natur (wie Wind, Vogelzwitschern) und Zivilisation (wie Verkehrslärm und Industriegeräusche). In einer Entfernung von circa 1000 m liegt dieses Geräusch einer Windenergieanlage bei deutlich unter 40 dB, was vom Schallpegel her einer leisen Umgebung wie beispielsweise einem Wohnraum („Zimmerlautstärke“) entspricht. Zudem arbeiten Windenergieanlagen überwiegend im Teillast-Betrieb – also mit verminderter Lautstärke. Gegebenenfalls kann ein schallreduzierter Betrieb angeordnet werden, mit dem die WEA programmiert wird und in dem sie nachts automatisch läuft.

 

Was ist Infraschall?

Wie Licht verteilt sich auch Schall in Wellen. Er wird in Hertz (Hz) gemessen. Der für Menschen hörbare Bereich liegt zwischen 16 und 20.000 Hz. „Infraschall“ nennt man den Bereich von bis zu 16 Hz und darunter. „Tieffrequent“ nennt man den Schall bis 100 Hz. Infraschall kommt in natürlichen Zusammenhängen wie Meeresrauschen, Windströmungen und Gewitter vor. Künstlich erzeugter Infraschall entsteht in der Industrie, im Verkehr aber auch in Musik, bspw. den Bässen bei Veranstaltungen.

 

Ob ein tieffrequenter Schall hörbar ist, hängt mit seiner Lautstärke zusammen. So liegt die Wahrnehmungsschwelle bei 8 Hz bei einem Schalldruckpegel von 100 dB, bei 16 Hz hingegen bei 76 dB. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB. Damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Bei einem Abstand von 1.000 Metern ist der Infraschallpegel einer Windenergieanlage nicht mehr vom Umgebungsinfraschall zu unterscheiden.

 

Unsicherheit durch Rechenfehler des BGR

Bis vor einiger Zeit hatten Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für Verwirrung gesorgt. Diese beruhten jedoch auf einem Rechenfehler, durch den die Infraschallbelastung von Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die irrtümlichen BGR-Berechnungen wurden lange von Windenergiegegnern als Argument genutzt und trugen wesentlich zur Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich Infraschalls bei. Nach wissenschaftlichen Überprüfungen fand die BGR im April 2021 den Fehler und zog ihre Ergebnisse zurück.

 

Mehr Infos: https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Schallimmissionen/FA_Wind_Kompaktwissen_Infraschall_01-2022.pdf

Windenergieanlagen erzeugen umwelt- und klimafreundlich Strom, weil sie den Strom nicht aus fossilen Quellen gewinnen und somit keine klimaschädlichen Gase freisetzen. Doch auch in Bezug auf ihre Materialien, ihren Herstellungsprozess und ihre Entsorgung sind sie deutlich umweltverträglicher als Kohle, Öl oder Gas.

 

Das Umweltbundesamt hat zuletzt 2023 verschiedene Energieträger verglichen bzgl. ihrer CO2-Emissionen in Gramm pro Kilowattstunde. Mit durchschnittlich 18 Gramm CO2-Äquivalent pro erzeugte Kilowattstunde (g CO2-Äq./kWh) erreichen Windenergieanlagen an Land geringe Emissionswerte im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen. Braunkohleverstromung zum Beispiel schneidet mit 1.038 g CO2-Äq./kWh deutlich schlechter ab, ebenso Gas mit 459 g CO2-Äq./kWh (Quelle: Umweltbundesamt). 

 

Ebenso von Interesse ist die energetische Bilanz: Starkwindanlagen haben nach ca. 2,5 Monaten im Betrieb den Energieeinsatz wieder „reingearbeitet“, der für ihre Herstellung, Nutzung und am Lebensende der Anlagen benötigt wird. Die im Süden Deutschlands meist eingesetzten Schwachwindanlagen benötigen dafür ca. 3,2 Monate (Quelle: Umweltbundeamt).

 

Die Recyclingquote einer Windenergieanlage liegt bei rund 90 Prozent. Siehe dazu auch den Punkt Rückbau und Recycling

 

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