Die Firmen Adolf Würth GmbH & Co. KG, SWG Schraubenwerk Gaisbach GmbH sowie GP JOULE Projects GmbH & Co. KG planen im Rahmen einer Kooperation die Realisierung von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ ENERCON E 175 EP 5 mit einer Nennleistung von jeweils 7 MW auf der Gemarkung Übrigshausen in der Gemeinde Untermünkheim, Region Hohenlohe.
Anlass und Ziel der Planung:
Mit der Investition in zwei unternehmenseigene Windenergieanlagen setzen die Adolf Würth GmbH & Co. KG und die SWG Schraubenwerk Gaisbach GmbH ein starkes Zeichen für die Zukunft.
Als international agierende, zugleich fest in der Region Hohenlohe verwurzelte Traditionsunternehmen verfolgen sie das Ziel, sich künftig in noch größerem Umfang mit selbst erzeugtem, grünem Strom zu versorgen. Dieses Projekt markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Erreichung ihrer ambitionierten Klima- und Nachhaltigkeitsziele – und leistet gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Energiewende.
Um den komplexen Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden, haben sich die beiden Unternehmen gemeinsam mit ihrem Projektpartner GP JOULE für eine zukunftsorientierte Strategie entschieden, die ökologische, ökonomische und klimabezogene Aspekte miteinander vereint. Damit Forschung, Produktion und Dienstleistungen weiterhin an den regionalen Standorten stattfinden können, ist eine verlässliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung unerlässlich. Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt dabei eine zentrale Rolle.
Die beiden Windkraftanlagen sollen künftig jeweils eine der Firmen über eine Direktleitung mit Strom versorgen. Dieser grüne Strom wird nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt im internen Bilanzkreislauf der Unternehmen genutzt. Das Vorhaben ist damit nicht nur von strategischer Bedeutung für die beiden regional verankerten Arbeitgeber, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes. Es kann als Vorbild für ähnliche Projekte in der Region dienen.
Nachhaltigkeit: Was unsere Welt zusammenhält
Unsere Welt ist vernetzt – im Großen wie im Kleinen. Fortschritt entsteht, wenn stabile Verbindungen geschaffen werden, die Generationen überdauern. Genau das ist der Anspruch des Unternehmens: Nachhaltigkeit bedeutet für die Würth-Gruppe, wirtschaftliche, ökologische und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. Die Vision: die Transformation in eine zirkuläre Wirtschaftsweise. Dafür setzt der Konzern auf drei zentrale Handlungsfelder: Klima, Stoffkreisläufe und soziale Standards. Nachhaltiges Wirtschaften ist die Basis für langfristigen Erfolg – für die Würth-Gruppe, deren Partner und kommende Generationen.
Die Würth-Gruppe übernimmt ihre Verantwortung, einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten. Aktiver Klimaschutz bedeutet für sie, das Emittieren direkter und indirekter klimaschädlicher Treibhausgase – auch entlang der Lieferkette – langfristig auf ein Minimum zu reduzieren. Durch die Transparenz der Klimabilanzierung können Treibhausgasemissionen und deren Ursprung besser verstanden und gezielt reduziert werden. Im Transformationsfeld Klima stellen Energie, Treibhausgasemissionen und Klimawandel die wesentlichen Themen für die Würth-Gruppe dar.
Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
Als global agierendes Unternehmen unterstützt die Würth-Gruppe die Ziele des Pariser Klimaabkommens.
Sie trägt nicht nur zu den globalen Treibhausgasemissionen bei, sondern verfügt auch über die Möglichkeit und die Verantwortung, positive Veränderungen herbeizuführen.
Durch die Klimabilanzierung nach dem Corporate Standard des Greenhouse Gas Protocols schafft die Würth-Gruppe Transparenz über ihre Treibhausgasemissionen und deren Ursprung. Diese bildet das Fundament für die Entwicklung der gruppenweiten Klimastrategie. Das übergeordnete Ziel ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen, um einen realen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. An erster Stelle steht die Vermeidung aller schädlichen direkten und indirekten Emissionen. Ist dies nicht möglich, strebt die Würth-Gruppe die Reduktion auf ein Minimum an.
CO₂e-Fußabdrücke und Umweltproduktdeklarationen
Die Würth-Gruppe setzt in ihrer nachhaltigen Produktstrategie auf CO₂e-Fußabdrücken (Product Carbon Footprints; PCF) und Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations; EPD).
Um der steigenden Kundennachfrage gerecht zu werden, ermittelt die Unternehmensgruppe die Umweltauswirkungen relevanter Produkte und stellt Informationen darüber zur Verfügung. Anhand von PCF und EPD wird der Produktlebenszyklus hinsichtlich unterschiedlicher Auswirkungen analysiert.
Quellen: Würth-Gruppe Nachhaltigkeitsbericht 2024, Würth-Gruppe Nachhaltigkeit
Finanzielle Beteiligung für Bürger und Bürgerinnen
So profitieren Bürgerinnen und Bürger der Standort-Gemeinde Untermünkheim und aus den umliegenden Ortschaften
GP JOULE strebt 100% Erneuerbare Energien für alle an - und ist überzeugt, dass dies nur gelingen kann, wenn möglichst viele Menschen davon profitieren. Schon früh begannen daher die Abstimmungen bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG, der SWG Schraubenwerk Gaisbach GmbH und GP JOULE über finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus der Standort-Kommune sowie den umliegenden Gemeinden.
Geplant ist die finanzielle Beteiligung für die Anwohnerinnen und Anwohner sowohl am Windpark Übrigshausen als auch am PV-Park Ulrichsberg über ein Crowdinvest bzw. ein festverzinsliches Nachrangdarlehen. Die Eckdaten hierzu stehen bereits fest:
- Gesamt-Beteiligungsvolumen: 1 Mio. Euro
- Mindestanlagebetrag: 250 Euro
- Maximalanlagebetrag: 5.000 Euro
- Tilgung: Endfällige Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagenbetrags am Ende der Laufzeit)
Über den Start und Ablauf des Crowdinvest werden wir zum entsprechenden Zeitpunkt informieren.
März 2026: Technisches Problem mit dem Kontaktformular
Aufgrund eines technischen Problems auf unserer Website sind Nachrichten, die über das Kontaktformular an Fabian Bazlen gesendet wurden, leider nicht bei uns angekommen. Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Falls Ihr Anliegen weiterhin besteht oder Sie noch keine Rückmeldung erhalten haben, nutzen Sie das Kontaktformular bitte erneut. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die für den Windpark Übrigshausen vorgesehene Standorte liegen in der Gemeinde Untermünkheim (Ortsteil Übrigshausen), im nordwestlichen Teil des Landkreises Schwäbisch Hall innerhalb eines geplanten Vorranggebiets für Windenergie (SHA_11_II). Der Regionale Planungsverband Heilbronn-Franken befindet sich aktuell in der Fortschreibung des Kapitels Windenergie und möchte dieses Verfahren voraussichtlich Mitte 2026 abschließen.
Innerhalb dieses geplanten Vorranggebiets für Windenergie wurden die Windenergieanlagen und die dazugehörigen Infrastrukturflächen (Kranstellfläche etc.) auf Grundlage einer Vielzahl von Faktoren (wie z.B. Artenschutz, Denkmalschutz, Topographie, Immissionsschutz etc.) und in Absprache mit der Genehmigungsbehörde und Trägern öffentlicher Behörden sowie dem Hersteller Enercon positioniert. Nach aktuellem Planungsstand werden für die zwei Windenergieanlagen ca. 5600 qm während der Betriebszeit versiegelt bzw. geschottert und ca. 20.400 qm temporär für die Errichtung der Anlagen benötigt. Die temporären Flächen werden nach der Bauphase der Anlagen wieder zurückgebaut und verbleiben der ursprünglichen Nutzung.
Im Projektgebiet wurde im Februar 2025 zudem eine einjährige Windgeschwindigkeitsmessung mit einem LIDAR Gerät gestartet. Nach aktuellen Prognosen erwarten wir für den Standort eine Windgeschwindigkeit von knapp 6 m/s in Nabenhöhe.
Die Anlagenvielfalt der Hersteller hat sich über die Jahrzehnte der Windenergienutzung stetig weiter differenziert und so gibt es inzwischen einige Anlagen, die speziell für windschwächere Gebiete wie Süddeutschland konzipiert wurden. So bietet auch das Anlagen-Portfolio von ENERCON, einem deutschen Hersteller von Windenergieanlagen mit Hauptsitz in Aurich (Niedersachsen), eine speziell für den süddeutschen Raum entwickelte leistungsstarke Anlage mit großem Rotordurchmesser, hoher Nabenhöhe und innovativer Generatortechnologie: die E-175 EP5.
Diese modernen Windkraftanlagen können generell 8-10mal so viel Strom erzeugen wie noch vor 20 Jahren. Für die zwei Anlagen im Windpark Übrigshausen rechnen wir mit einem jährlichen Stromertrag von circa 27 Mio. kWh.
Energetische Bilanz
Ist eine Windkraftanlage acht bis neun Monate in Betrieb, hat sie den gesamten Energieeinsatz, den sie von der Beschaffung der Rohstoffe über Bau und Betrieb bis zum Recycling benötigt, schon amortisiert. Über ihre gesamte Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren hinweg erzeugt sie dann etwa das 30-fache an Energie.
Optimiertes Design
Auch haben Windenergieanlagen heute eine besondere Ausstattung an den Rotorblättern: Sägezähne an den Hinterkanten der Blätter reduzieren deutlich die Geräuschentwicklung. Grundsätzlich wird die Geräuschentwicklung des Windparks im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft.
Rückstandsloser Rückbau
Die Sicherung des Rückbaus vereinbaren wir bereits im Nutzungsvertrag mit dem Flächeneigentümer. Der Rückbau ist über eine Bankbürgschaft gegenüber der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Schwäbisch Hall) zu jedem Zeitpunkt garantiert und finanziell abgesichert. Der Zielzustand ist mit den Festlegungen der Unteren Naturschutzbehörde definiert und erfolgt auf das Niveau „Grüne Wiese“ bzw. „Ackerland“ – also inklusive des Fundamentes und der geschotterten Flächen.
Nachhaltige Verwertung
Die meisten Komponenten einer Windenergieanlage sind aus Stahl, Beton und Metallen hergestellt und lassen sich problemlos recyclen, zum Beispiel das Fundament, der Turm und der Antriebsstrang. Die faserverstärkten Verbundstoffe der Rotorblätter werden derzeit meist noch thermisch verwertet, also verbrannt. Nachdem die ersten Generationen der Windenergieanlagen erst seit ein paar Jahren aus dem Betrieb gehen und recycelt werden, entwickelt sich seitdem die Verwertung der Anlagen stetig innovativ weiter. Und auch die Anlagenhersteller erproben neue Materialien, die eine vollständige Wiederverwendung ermöglichen sollen. Derzeit liegt die Recyclingquote der Anlagen bei insgesamt weit über 90 Prozent.
Nächtliche Lichtsignale
Moderne Anlagen sind mit Technologien ausgestattet, die beispielsweise dafür sorgen, dass es nachts dunkel bleibt: Sensoren sorgen dafür, dass nächtliche Lichtsignale (die sogenannte Befeuerung) nur dann aktiviert werden, wenn sich ein Flugzeug nähert. Ist es vorbeigeflogen, gehen sie wieder aus.
Spezifikationen der Anlagen

Die Bewahrung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen sowie weiterer Anliegen des Arten- und Naturschutzes sind für uns eine Herzenssache. Wir Planen mit dem Ziel, den Eingriff so gering und verträglich wie möglich für das Ökosystem zu gestalten, von Anfang an – und durch alle Phasen der Planung, während des Baus und im Betrieb.
Dabei sind einige Optimierungen möglich: Mit einer Planung gemäß guter fachlicher Praxis minimieren wir den Umfang der zu nutzenden landwirtschaftlichen Flächen und wählen Areale ohne Baumbestände. Diese Standortwahl wirkt sich sowohl ökonomisch wie auch genehmigungsrechtlich vorteilhaft für den Windpark aus.
Eine moderne Windenergieanlage hat für die Bauphase einen Flächenbedarf von circa 13.000 Quadratmetern inklusive der Zufahrtswege.
Nur ein sehr kleiner Teil dieser Fläche von circa 28 Meter Durchmesser (ca. 650 Quadratmeter) wird für das Fundament benötigt und somit für die Dauer des Betriebs mit Beton versiegelt. Das entspricht etwa der Grundfläche von vier bis fünf Einfamilienhäusern. Die Kranstellfläche benötigt ca. 1.500 Quadratmeter und wird über die gesamte Errichtungs- und Betriebszeit geschottert. Die restlichen Bauflächen werden für die Bauphase zu einem großen Teil temporär mit Aluplatten belegt oder nur freigeschnitten um ausreichend Platz für den Transport und die Errichtung der Windenergieanlage zu haben.
Der Rückbau der Anlage erfolgt rückstandslos - inklusive des Fundamentes und der geschotterten Flächen. Das bedeutet, dass am Ende der Laufzeit der Anlagen der ursprüngliche Zustand des Ackerbodens wieder hergestellt wird. Dieser sogenannte Zielzustand ist vertraglich mit der Genehmigungsbehörde vereinbart.
Noch bevor der Genehmigungsantrag für die Windenergieanlagen beim zuständigen Landratsamt Schwäbisch Hall eingereicht wurde, fanden umfassende Artenschutz-Kartierungen statt. Diese bewerten mögliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt. Dabei beobachtete ein externes Planungsbüro über viele Monate Brutgebiete, Zugrouten von Vögeln, Lebensräume bedrohter Arten und andere ökologisch sensible Bereiche und kartierte die Erkenntnisse.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen und die Gestaltung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen wurden mit der Genehmigungsbehörde und jeweiligen Fachbehörde besprochen und daran anknüpfend ein entsprechendes Maßnahmenkonzept in den Genehmigungsantrag aufgenommen.
Zum Schutz der Fledermäuse werden Windenergieanlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch abgeschaltet. Diese Abschaltungen erfolgen meist von Frühjahr bis Herbst, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei bestimmten Wetterbedingungen wie Temperatur und Windgeschwindigkeit. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein zweijähriges Monitoring kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Ihre Fragen, unsere Antworten
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WIND IN SCHWACHWINDGEBIETENRÜCKBAU UND RECYCLINGSCHATTENWURF
NATURSCHUTZAUSWIRKUNGEN AUF TIEREINFRASCHALLCO2-BILANZ EINER WINDENERGIEANLAGE
In der Vergangenheit lag der Fokus beim Ausbau der Windenergie auf Standorten an der Küstenlinie und in Küstennähe. Zuletzt wurden auch Gebiete im Binnenland erschlossen und mittlerweile ist es dank moderner Anlagen auch problemlos möglich in so genannten Schwachwindgebieten die Windkraft zu nutzen.
Denn durch die heute verwendeten Nabenhöhen von bis zu 200 Metern befinden sich die Rotoren in einer Luftschicht mit hohen Windgeschwindigkeiten, sodass auch an vermeintlichen Schwachwindstandorten ein Windpark mit nur 4 Anlagen genug Strom für etwa 14.000 Haushalte erzeugen kann.
Um die Windverhältnisse und das Windpotential der einzelnen Standorte zu bestimmen, kommen heute neben bestehendem Kartenmaterial und Analysen von externen Gutachtern auch moderne LiDAR-Messungen (Light Detection And Ranging) zum Einsatz. Dabei werden Laserimpulse ausgesendet und damit über viele Monate hinweg die Windgeschwindigkeiten und die Windrichtungen in bis zu 300 Metern Höhe ermittelt.
So kann lange vor dem Bau sichergestellt werden, dass an den gewählten Standorten der benötigte Ertrag auch erbracht wird und sich die Anlagen auch wirtschaftlich lohnen.
Nach geplanten 30 Jahren werden Windenergieanlagen abgebaut. Der Rückbau ist verpflichtend und wird von Anfang an in den Pachtverträgen und Genehmigungsbescheiden verankert. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder hergestellt wird. Das beinhaltet auch das Fundament, Kabel und Trafostationen. Da an Windenergiestandorten keine zusätzlichen Folgeschäden auftreten – wie Gewässerbelastungen, Schäden an Boden- oder Gebäudesubstanz oder Strahlungsbelastungen – ist der Rückbau sehr viel einfacher und schneller möglich als bei anderen Formen der Energieerzeugung, wie z.B. Kohletagebau oder Atomkraftwerken.
Stahl, Beton und Metall sind gut recyclebar
Manche Anlagen werden beispielsweise ins Ausland verkauft und arbeiten dort noch viele Jahre weiter. Wenn das nicht möglich ist, werden die Bestandteile zerkleinert und wiederverwendet. Turm und Fundament bestehen aus Stahl und Beton und können vollständig recycelt werden. Hinzu kommen kleinere Mengen von Kupfer oder Aluminium aus der Anlagentechnik, die ebenfalls dem Kreislauf zugeführt werden. Die Recyclingquote der gesamten Anlage liegt so bei über 90 Prozent.
Rotorblätter: Trennen und wiederverwerten
Eine Herausforderung ist die Wiederverwertung der Rotorblätter, die oft aus einem Verbund von Kunstharzen und Glas- oder Carbonfasern mit Holz, Kupfer (als Blitzschutz) und Gel-Lackierungen bestehen. Inzwischen laufen erste Anlagen mit Rotorblättern, die komplett recycelt werden können.
Ja, auch Windenergieanlagen werfen Schatten. Dabei muss zwischen drei Schattenarten unterschieden werden: Ruhiger Schatten (wenn die Anlage steht und sich die Rotorblätter nicht drehen), bewegter Schatten (der Schatten, den die drehenden Rotorblätter werfen) und diffuser Schatten (der aufgrund der weiten Entfernung zur Windenergieanlage unscharf und wenig wahrnehmbar ist).
Der ruhige Schatten, den die Anlage wirft, ist nur ein kleiner Streifen, der normalerweise nicht als störend empfunden wird.
Damit der bewegte Schatten auch niemanden stört, sind die Windkraftanlagen – wenn der Schatten auf bebaute Grundstücke fallen könnte – mit einer Abschaltautomatik ausgestattet. Mit Lichtsensoren, die permanent Sonnenscheindauer und Lichtstärke messen, und einer Steuerung in der Anlage sorgt diese Automatik dafür, dass sich die Windenergieanlage abschaltet, sollten die gesetzlichen Vorgaben für den Schlagschatten erreicht werden.
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Maximal eine halbe Stunde pro Tag und höchstens 30 Stunden pro Jahr darf an einem Wohnhaus bewegter Schatten ankommen. Der Wert von 30 Stunden pro Jahr basiert auf Grundlage der astronomisch möglichen Beschattung. Die reale Schattendauer, also die, die meteorologisch tatsächlich stattfindet, liegt bei 8 Stunden pro Jahr.
Das Gute: Schattenwurf lässt sich vorab hervorragend berechnen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens übernimmt das ein externer Gutachter bzw. eine externe Gutachterin. Dabei wird der maximal mögliche Schattenwurf an vorher bestimmten Orten, zumeist den nächstgelegenen Wohnhäusern, geprüft.
So wird schon vorab sichergestellt, dass niemand von den Windenergieanlagen zu stark beeinträchtigt wird.
Der häufig zitierte Diskoeffekt – also der Effekt, der entsteht, wenn Sonnenstrahlen auf sich schnell drehende, reflektierende Flügel treffen – ist bei modernen Windenergieanlagen kein Thema mehr. Die Rotorblätter drehen sich erstens langsamer und zweitens sind die Flügel mittlerweile in nicht-reflektierenden, matten Farben gehalten.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Grundlage für den Arten- und Naturschutz in Deutschland. Auf dieser Basis entwickeln die Bundesländer eigene Leitfäden, die die bundesweiten Bestimmungen ergänzen und genauer definieren. Bereits bei der Ausweisung von Windgebieten werden wichtige Schutzgebiete von vornherein ausgeschlossen. Und auch auf den Flächen, die für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen sind, bildet das BNatSchG zusammen mit den jeweiligen Landes-Leitfäden die Basis für die Genehmigung. Den Untersuchungsrahmen und die notwendigen Kartierungen legt die jeweilige Genehmigungsbehörde fest.
Nach den naturschutzfachlichen Kartierungen werden die erforderlichen Gutachten erstellt. Diese Untersuchungen erstrecken sich über alle Jahreszeiten, um alle Lebensphasen der relevanten Arten zu erfassen. Zum Beispiel werden Vogelnester in den laubfreien Wintermonaten kartiert, Zugvögel im Frühjahr und Herbst beobachtet, und im Sommer wird die Aufzucht der Jungvögel verfolgt. Neben Vögeln werden auch Fledermäuse, Amphibien, Insekten und Säugetiere untersucht. Zusätzlich wird im Sommer eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Pflanzenwelt zu bewerten.
Keine Genehmigung ohne vorherige Gutachten
Zur Entscheidung über die Genehmigung eines Windparks sind verschiedene Gutachten erforderlich. Zum Beispiel:
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (z.B. Vogelschutz- und Fledermausgutachten)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP, beinhaltet alle umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes einschließlich Lärm, Schatten, Auswirkungen auf das Landschaftsbild)
- Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung
- Forstfachliche Stellungnahme
Auswirkungen begrenzen und kompensieren
Für unvermeidbare Eingriffe in die Natur und die zeitweise Beeinträchtigung von Arten wird ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser enthält verschiedene Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zum Beispiel:
- Aufforstungen
- Ersatzquartiere für Fledermäuse
- Abschaltungen von Windrädern zum Schutz von Fledermäusen und Zugvögeln
- Bau von Wildkatzenburgen
- Umsetzen von Ameisenhaufen
- Schaffung von Blüh- oder Streuobstwiesen
- Kompensationszahlungen an Naturschutzfonds
Die Gutachten und der begleitende bzw. kompensierende Maßnahmenkatalog müssen der zuständigen Naturschutzbehörde für das Genehmigungsverfahren vorgelegt werden. Fehlende Informationen müssen nachgereicht oder ergänzt werden. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und gibt es keine Einwände, erteilt die Behörde einen positiven Bescheid. Er ist verbunden mit den entsprechenden, bindenden Auflagen, die den Natur- und Artenschutz während der gesamten Betriebsdauer der Windenergieanlage sicherstellen.
Vögel und Windenergieanlagen
Windräder sind im Vergleich eine eher kleine Gefahr für die heimische Vogelwelt: Während an Glasscheiben von Gebäuden laut einer Schätzung des Naturschutzbunds Nabu mehr als 100 Millionen Vögel sterben, durch den Verkehr 70 Millionen und durch Katzen 20 bis 100 Millionen, sollen es durch Windräder 100.000 sein. Es bestehen also viel wesentlichere Bedrohungen für Bestands- und Zugvögel, zu denen insbesondere der Verlust von Lebensräumen und der Rückgang der Nahrungsgrundlage durch industrielle Landwirtschaft und durch den Klimawandel gehören – hierzulande wie in Brut- und Überwinterungsgebieten. Und genau dieser Klimawandel wird durch die Einsparung von CO2-Emissionen durch die Windkraft bekämpft.
Damit Windenergie darüber hinaus Teil der Lösung und nicht des Problems ist, sind Vorgaben streng einzuhalten, die auf präzisen Kartierungen, detaillierten Gutachten und den daraus resultierenden Maßnahmenpaketen beruhen. Zum Beispiel können Anlagen zu bestimmten Flugzeiten und bei landwirtschaftlichen Aktivitäten unter den Windmühlen abgeschaltet werden.
Fledermäuse und Windenergieanlagen
Zum Schutz der Fledermäuse werden Windenergieanlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch abgeschaltet. Diese Abschaltungen erfolgen meist von Frühjahr bis Herbst, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei bestimmten Wetterbedingungen wie Temperatur und Windgeschwindigkeit. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein zweijähriges Monitoring kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Auswirkungen auf andere Tiere
Eine dreijährige Studie der Hochschule Hannover hat gezeigt, dass Wildtiere wie Füchse, Rebhühner und Hasen durch Windenergieanlagen nicht gestört werden. Auch stellt die Errichtung einer Anlage zwar eine Störung dar, jedoch ist sie zeitlich begrenzt und wirkt sich nicht bestandsreduzierend aus. Die Untersuchungen belegen außerdem eindeutig eine Lebensraumnutzung der gesamten Bereiche um die Windenergieanlage.
Gleichwohl werden vor der Genehmigung eines Windparks umfassende Gutachten zu Umwelt- und Naturschutz am Standort erstellt. Diese Gutachten berücksichtigen auch die Abstände zu besonders schützenswerten Gebieten und Zugvogelrouten.
Windenergieanlagen machen im Betrieb Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die wichtigste Vorschrift für den Schutz vor Lärm ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es gilt für alle Gewerbe- und Industriebetriebe und unterscheidet in Tag- und Nachtgrenzwerten. Die Immissionswerte werden immer dort gemessen, wo der Schall eintrifft, am sogenannten Immissionsort, und mischen sich dort mit weiteren Umgebungsgeräuschen. Die Prüfung, ob ein geplanter Windpark die gesetzlich vorgegeben Schallschutzgrenzen einhalten wird, ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Gemessen wird die Lautstärke in Dezibel (dB).
Wie laut ist eine Windenergieanlage?
Verschiedene bautechnische Komponenten einer modernen Windenergieanlage helfen, ihre Schallemissionen zu reduzieren. Die Geräusche einer Windenergieanlage werden überwiegend durch Rotorblätter und maschinenbauliche Komponenten im Maschinenhaus verursacht. Rechnerisch und messtechnisch werden diese Geräusche einem Punkt, der Rotornabe, zugeordnet und dieses Gesamtgeräusch liegt im Volllast-Betrieb bei bis zu 107 dB(A). Die Nabe befindet sich in bis zu 200 Meter Höhe. Von dort nimmt die Lautstärke mit zunehmender Entfernung ab und vermischt sich mit weiteren Geräuschen der Umgebung aus Natur (wie Wind, Vogelzwitschern) und Zivilisation (wie Verkehrslärm und Industriegeräusche). In einer Entfernung von circa 1000 m liegt dieses Geräusch einer Windenergieanlage bei deutlich unter 40 dB, was vom Schallpegel her einer leisen Umgebung wie beispielsweise einem Wohnraum („Zimmerlautstärke“) entspricht. Zudem arbeiten Windenergieanlagen überwiegend im Teillast-Betrieb – also mit verminderter Lautstärke. Gegebenenfalls kann ein schallreduzierter Betrieb angeordnet werden, mit dem die WEA programmiert wird und in dem sie nachts automatisch läuft.
Was ist Infraschall?
Wie Licht verteilt sich auch Schall in Wellen. Er wird in Hertz (Hz) gemessen. Der für Menschen hörbare Bereich liegt zwischen 16 und 20.000 Hz. „Infraschall“ nennt man den Bereich von bis zu 16 Hz und darunter. „Tieffrequent“ nennt man den Schall bis 100 Hz. Infraschall kommt in natürlichen Zusammenhängen wie Meeresrauschen, Windströmungen und Gewitter vor. Künstlich erzeugter Infraschall entsteht in der Industrie, im Verkehr aber auch in Musik, bspw. den Bässen bei Veranstaltungen.
Ob ein tieffrequenter Schall hörbar ist, hängt mit seiner Lautstärke zusammen. So liegt die Wahrnehmungsschwelle bei 8 Hz bei einem Schalldruckpegel von 100 dB, bei 16 Hz hingegen bei 76 dB. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB. Damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Bei einem Abstand von 1.000 Metern ist der Infraschallpegel einer Windenergieanlage nicht mehr vom Umgebungsinfraschall zu unterscheiden.
Unsicherheit durch Rechenfehler des BGR
Bis vor einiger Zeit hatten Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für Verwirrung gesorgt. Diese beruhten jedoch auf einem Rechenfehler, durch den die Infraschallbelastung von Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die irrtümlichen BGR-Berechnungen wurden lange von Windenergiegegnern als Argument genutzt und trugen wesentlich zur Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich Infraschalls bei. Nach wissenschaftlichen Überprüfungen fand die BGR im April 2021 den Fehler und zog ihre Ergebnisse zurück.
Windenergieanlagen erzeugen umwelt- und klimafreundlich Strom, weil sie den Strom nicht aus fossilen Quellen gewinnen und somit keine klimaschädlichen Gase freisetzen. Doch auch in Bezug auf ihre Materialien, ihren Herstellungsprozess und ihre Entsorgung sind sie deutlich umweltverträglicher als Kohle, Öl oder Gas.
Das Umweltbundesamt hat zuletzt 2023 verschiedene Energieträger verglichen bzgl. ihrer CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilowattstunde. Mit durchschnittlich 18 Gramm CO₂-Äquivalent pro erzeugte Kilowattstunde (g CO₂-Äq./kWh) erreichen Windenergieanlagen an Land geringe Emissionswerte im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen. Braunkohleverstromung zum Beispiel schneidet mit 1.038 g CO₂-Äq./kWh deutlich schlechter ab, ebenso Gas mit 459 g CO₂-Äq./kWh (Quelle: Umweltbundesamt).
Ebenso von Interesse ist die energetische Bilanz: Starkwindanlagen haben nach ca. 2,5 Monaten im Betrieb den Energieeinsatz wieder „reingearbeitet“, der für ihre Herstellung, Nutzung und am Lebensende der Anlagen benötigt wird. Die im Süden Deutschlands meist eingesetzten Schwachwindanlagen benötigen dafür ca. 3,2 Monate (Quelle: Umweltbundesamt).
Die Recyclingquote einer Windenergieanlage liegt bei rund 90 Prozent. Siehe dazu auch den Punkt Rückbau und Recycling
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