Nachhaltige Energie durch Wind

Windpark Lundgraben

Ein moderner Windpark im Norden Deutschlands

Am Übergang der Landkreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, im Norden Deutschlands, plant GP JOULE die Errichtung eines Windparks mit 9 Anlagen. Die Anlagen werden zusammen eine Leistung von ca. 51,3 Megawatt erreichen. Das reicht aus, um rund 49.000 Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.000 kWh im Jahr mit grünem Strom zu versorgen.

 

Die ersten Gespräche mit den Gemeinderäten aus Bondelum, Treia und Sollerup starteten im Dezember 2024. Parallel erfolgte die Erstellung von Gutachten für den Genehmigungsprozess. Der Genehmigungsantrag wurde im Juli 2025 eingereicht.

 

Eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden ist für den 20. November 2025 geplant. Über die weitere Planung und Entwicklung des Windparks informieren wir hier fortlaufend.

 

Der Windpark wird einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende, zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Sicherstellung einer umweltfreundlichen Energieversorgung in der Region leisten – von der sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch regionale Unternehmen profitieren werden.

 

 

 

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 RÜCKBAU UND RECYCLING SCHATTENWURF AUWIRKUNGEN AUF TIERE

NATURSCHUTZ  INFRASCHALLCO2-BILANZ EINER WINDENERGIEANLAGE

Projektstatus
Projektstatus_Projects_5phasen3
Das Projektgebiet

Der Windpark Lundgraben wird auf dem Gebiet der drei Gemeinden Bondelum, Treia und Sollerup geplant. Die Projektfläche befindet sich nördlich der Bahntrasse (Husum - Schleswig) und südlich der Verbindungsstraße zwischen Bondelum und Sollbrück.

 

Südlich der Bahntrasse befindet sich bereits ein Windpark auf dem Gebiet der Gemeinde Treia. Dies zeigt, dass sich die Windenergie an diesem windreichen Standort bereits etablieren konnte. In diesem Bereich werden Windgeschwindigkeiten von über 7,5 m/s auf Nabenhöhe erreicht. Es handelt sich um eine Fläche mit einer hohen Standortgüte. Die Windgeschwindigkeiten liegen etwa 8 % über den durchschnittlichen Standorten in Schleswig-Holstein.

 

Das Projektgebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 85 Hektar. Dabei handelt es sich größtenteils um landwirtschaftlich genutzte Fläche. Mit Ausnahme von Zuwegungen und den Anlagenstandorten können die Flächen auch nach dem Bau der Anlagen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Die Wahl der Standorte der Windenergieanlagen ergeben sich aus einer Vielzahl von Faktoren, zum Beispiel Topographie, Artenschutz, Immissionsschutz, gesetzlich festgelegte Abstände zur Wohnbebauung und Turbulenzen.

 

Die Flächen des Plangebiets gehören privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich frühzeitig als Poolgemeinschaft organisiert haben und sich für GP JOULE als Projektentwickler entschieden haben, der eine schlüsselfertige Errichtung der Anlagen begleiten soll. Wichtig war dem Flächenpool, dass auch für die Gemeinde und Anwohnerinnen und Anwohner Spielraum geschaffen wird, um sich an dem Windpark beteiligen zu können und eine breite Akzeptanz zu gewährleisten.

 

Projektgebiet_Lundgraben_mit_Standorten_Hinweis_Planungsstand
51,3
MW geplante Leistung
9
geplante Windenergieanlagen
49000
versorgte Haushalte
Die Windenergieanlagen

Im Laufe der Jahrzehnte hat sich die Vielfalt der Anlagenhersteller im Bereich der Windenergienutzung zunehmend differenziert. Für den geplanten Standort  hat sich die Nordex N149 als besonders geeignete Anlage erwiesen. Sie stellt  einen optimalen Kompromiss zwischen Größe und Ertrag dar, während sie gleichzeitig die erforderlichen Grenzwerte in Bezug auf Schall und die Beeinträchtigung des überregionalen Vogelzugs einhält.

 

Generell erzeugen moderne Windkraftanlagen acht- bis zehnmal so viel Strom wie noch vor zwanzig Jahren. Für die Anlagen des Windparks Lundgraben rechnen wir mit einem jährlichen Stromertrag von circa 146.000 MWh, womit rein rechnerisch etwa 49.000 Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von 3.000 kWh versorgt werden können.

 

Energetische Bilanz

 

Ist eine Windkraftanlage acht bis neun Monate in Betrieb, hat sie den gesamten Energieeinsatz, den sie von der Beschaffung der Rohstoffe über Bau und Betrieb bis zum Recycling benötigt, schon amortisiert. Über ihre gesamte Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren hinweg erzeugt sie dann etwa das 30-fache an Energie.

 

Nächtliche Lichtsignale

 

Moderne Anlagen sind mit Technologien ausgestattet, die beispielsweise dafür sorgen, dass es nachts dunkel bleibt: Sensoren sorgen dafür, dass nächtliche Lichtsignale (die sogenannte Befeuerung) nur dann aktiviert werden, wenn sich ein Flugzeug nähert. Ist es vorbeigeflogen, gehen sie wieder aus.

 

 

Optimiertes Design

 

Auch haben Windenergieanlagen heute eine besondere Ausstattung an den Rotorblättern: Sägezähne an den Hinterkanten der Blätter reduzieren deutlich die Geräuschentwicklung. Grundsätzlich wird die Geräuschentwicklung des Windparks übrigens im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft.

 

Nachhaltige Verwertung

 

Die meisten Komponenten einer Windenergieanlage sind aus Stahlbeton, Stahl und Metallen hergestellt und lassen sich problemlos recyclen, zum Beispiel das Fundament, der Turm und der Antriebsstrang.

 

Die faserverstärkten Verbundstoffe der Rotorblätter werden derzeit meist noch thermisch verwertet, also verbrannt. Nachdem die ersten Generationen der Windenergieanlagen erst seit ein paar Jahren aus dem Betrieb gehen und recycled werden, entwickelt sich seitdem die Verwertung der Anlagen stetig innovativ weiter. Und auch die Anlagenhersteller erproben neue Materialien, die eine vollständige Wiederverwendung ermöglichen sollen. Derzeit liegt die Recyclingquote der Anlagen bei insgesamt weit über 90 Prozent.

 

Rückstandsloser Rückbau

 

Die Sicherung des Rückbaus vereinbaren wir bereits im Nutzungsvertrag mit den Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Der Rückbau ist über eine Bankbürgschaft gegenüber der Genehmigungsbehörde zu jedem Zeitpunkt garantiert und finanziell abgesichert.

 

Der Zielzustand nach dem Rückbau ist mit den Festlegungen der Unteren Naturschutzbehörde definiert und erfolgt auf das Niveau „Grüne Wiese“ – also inklusive des Fundamentes und der geschotterten Flächen.

 

Spezifikationen der Anlagen

 

Tabelle_Lundgraben
Schonender Umgang mit der Natur

Die Bewahrung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen sowie weiterer Anliegen des Arten- und Naturschutzes sind für uns eine Herzenssache. Wir berücksichtigen das Ziel, den Eingriff in die Natur so gering und verträglich wie möglich für das Ökosystem zu gestalten, von Anfang an – und durch alle Phasen der Planung, während des Baus und im Betrieb. Dabei sind einige Optimierungen möglich: Mit einer Planung gemäß guter fachlicher Praxis minimieren wir den Umfang der zu nutzenden Flächen. Meist wirkt sich das auch ökonomisch und genehmigungsrechtlich vorteilhaft für den Windpark aus.

 

Der genaue Flächenbedarf ist abhängig vom Anlagentyp und vom einzelnen Standort, aber eine grobe Betrachtung ist schon jetzt möglich. Eine moderne Windenergieanlage hat einen Flächenbedarf von circa 9.000 Quadratmetern inklusive der Zufahrtswege. Das entspricht knapp einem Fußballfeld. Nur ein sehr kleiner Teil dieser Fläche von circa 25 Meter Durchmesser (ca. 500 Quadratmeter) wird für das Fundament benötigt und somit für die Dauer der Nutzung mit Beton versiegelt. Das entspricht etwa der Grundfläche von vier bis fünf Einfamilienhäusern. Die Kranstellfläche benötigt ca. 1.500 Quadratmeter und wird über die gesamte Errichtungs- und Betriebszeit geschottert. Die restlichen Bauflächen werden für die Bauphase zu einem großen Teil temporär mit Aluplatten belegt oder nur freigeschnitten um ausreichend Platz für den Transport und die Errichtung der Windenergieanlage zu haben. 

Noch bevor der Genehmigungsantrag im Juli 2025 für die Windenergieanlagen auf unserem Projektgebiet eingereicht wurde, wurden im Planungsgebiet umfassende Artenschutz - Kartierungen durchgeführt, um die möglichen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt zu bewerten. Dabei wurden über viele Monate Brutgebiete, Zugrouten von Vögeln, Lebensräume bedrohter Arten und andere ökologisch sensible Bereiche beobachtet und die Erkenntnisse kartiert. Die Ergebnisse dieser Prüfungen wurden bei der Standortwahl der Windenergieanlagen und der Gestaltung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls mit berücksichtigt.

 

Lesen Sie dazu auch: Wie wird der Naturschutz sichergestellt? 

Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen erfolgen über sogenannte Ökopunkte bzw. Ökokonten. Sie dienen dazu negative Auswirkungen auf die Umwelt auszugleichen oder zu mildern. So kann die Flächenversiegelung, die durch den Bau der Windkraftanlagen, notwendig wird, ausgeglichen werden.

 

Die Kompensationsmaßnahmen können dabei unterschiedlich ausfallen. Sie können den Verlust an biologischer Vielfalt ausgleichen oder die ökologischen Wideraufbau z.B. durch den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme fördern und neue oder verbesserte Umweltbedingungen schaffen.

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Kontakt

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz gelten für den periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen konkrete Grenzwerte. Dabei geht es um den bewegten Schatten, den die 3 Rotorblätter im Betrieb erzeugen. Gemäß den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz darf eine Belastung von 30 Stunden im Jahr oder 30 Minuten pro Tag nicht überschritten werden.

 

Aufgrund einer bestehenden Vorbelastung und der dadurch ausgeschöpften Grenzwerte für den Schattenwurf dürfen die neu geplanten Anlagen an einigen Immissionsorten keinen zusätzlichen Beitrag zur Schattenwurfbelastung verursachen.

 

Daher ist der Einsatz eines Schattenwurfabschaltmoduls eingeplant. Dieses Modul schaltet die Windkraftanlagen ab, sollte der Grenzwert für den Schattenwurf überschritten werden.

Windenergieanlagen erzeugen wie so viele technische Anlagen Geräusche, genauer Schallimmissionen. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der Windpark gemäß Immissionsprognose die vorgegebenen Richtwerte in verschiedenen Gebieten (Reines Wohngebiet, Mischgebiet,…) einhält. Diese Richtwerte wurden von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz erarbeitet und sind in der Technischen Anleitung (TA) Lärm definiert. Dort ist auch vorgegeben, wie die Prognose erstellt werden muss. Zum Beispiel wird bei der Immissionsprognose immer der lauteste Betriebszustand zu Grunde gelegt und falls es weitere Geräuschquellen im Umfeld der Immissionsorte gibt, wird die Gesamtbelastung bewertet.

 

Der Windpark Lundgraben hält gemäß Gutachten die vorgegebenen Grenzwerte ein. Nach spätestens einem Jahr im Betrieb ist die Betreiberin üblicherweise verpflichtet, den Schallleistungspegel der Windenergieanlagen in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde überprüfen zu lassen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren wird je nach Lage des Windparks auch das Thema Eisansatz an Rotorblättern sowie Eisfall betrachtet und bewertet. Dabei wird insbesondere das Risiko von Eisfall entlang von öffentlichen Straßen und Wegen und damit das Risiko für die öffentliche Sicherheit im Rahmen eines Gutachtens untersucht. Die geplanten Windenergieanlagen sind mit Sensorik ausgestattet, die eine Eiserkennung an den Rotorblättern und damit eine Abschaltung in den Trudelbetrieb ermöglichen (die Anlagen drehen sich nicht mehr). Gutachterlich konnte nachgewiesen werden, dass die Windenergieanlagen bei Nutzung des Eiserkennungssystems kein Sicherheitsrisiko für die umliegenden öffentlichen Wege und Straßen darstellen. Erst, wenn die Rotorblätter hinreichend abgetaut sind, laufen die Windenergieanlagen wieder an.

Seit 2025 gilt § 9 Abs. 8 EEG, das das nächtliche Dauerblinken von Windenergieanlagen beendet. Neu in Betrieb genommene Anlagen müssen mit einem System für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (BNK) ausgestattet sein. Nur, wenn tatsächlich ein Flugobjekt in den Luftraum einer Windenergieanlage eintritt, wird die Hindernisbefeuerung (Blinklichter) vorrübergehend die Position der Anlagen zeigen. Hat das Flugobjekt den Luftraum verlassen, wird die Nacht wieder dunkel.

 

Die Firma Light Guard hat über den Winter 2024/2025 einen Windpark in der Nähe von Berlin und somit in der Nähe von 3 Flugplätzen analysiert, der mit ihren BNK-Systemen ausgestattet ist. Die durchschnittliche Licht-aus-Zeit lag bei 92,61% und das trotz hoher Flugaktivität in der Umgebung durch die angrenzenden Flugplätze.

Zeitplan
Zeitplan_Lundgraben

Bürgerbeteiligung

Standort-Kommune und Umkreis

Im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen – ohne Gegenleistung. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen.

 

Bei einem erwarteten jährlichen Stromertrag von circa 1,46 Milliarden Kilowattstunden während der über zwanzig Jahre laufenden Vergütung nach EEG ist mit einer kommunalen Beteiligung in Höhe von etwa 5,84 Millionen Euro über die Betriebszeit zu rechnen, die diesen Kommunen zufließt.

 

Bürgerinnen und Bürger

GP JOULE will 100% Erneuerbare Energien für alle und ist überzeugt, dass dies gelingen kann, wenn auch möglichst viele davon profitieren. Schon früh begannen auch mit den Gemeinden Bondelum, Treia und Sollerup die Gespräche zu Bürgerbeteiligung an diesem Windpark. Die Bürgerinnen und Bürger können sich an einem, eigens für den Windpark Lundgraben entwickeltem Beteiligungsmodell, direkt am Windpark beteiligen. Die Abstimmungen zur Ausgestaltung der Beteiligung schreiten weiter voran.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Nach geplanten 30 Jahren werden Windenergieanlagen abgebaut. Der Rückbau ist verpflichtend und wird von Anfang an in den Pachtverträgen und Genehmigungsbescheiden verankert. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder hergestellt wird. Das beinhaltet auch das Fundament, Kabel und Trafostationen. Da an Windenergiestandorten keine zusätzlichen Folgeschäden auftreten – wie Gewässerbelastungen, Schäden an Boden- oder Gebäudesubstanz oder Strahlungsbelastungen – ist der Rückbau sehr viel einfacher und schneller möglich als bei anderen Formen der Energieerzeugung, wie z.B. Kohletagebau oder Atomkraftwerken.

 

Stahl, Beton und Metall sind gut recyclebar

Manche Anlagen werden beispielsweise ins Ausland verkauft und arbeiten dort noch viele Jahre weiter. Wenn das nicht möglich ist, werden die Bestandteile zerkleinert und wiederverwendet. Turm und Fundament bestehen aus Stahl und Beton und können vollständig recycelt werden. Hinzu kommen kleinere Mengen von Kupfer oder Aluminium aus der Anlagentechnik, die ebenfalls dem Kreislauf zugeführt werden. Die Recyclingquote der gesamten Anlage liegt so bei über 90 Prozent.

 

Rotorblätter: Trennen und wiederverwerten

Eine Herausforderung ist die Wiederverwertung der Rotorblätter, die oft aus einem Verbund von Kunstharzen und Glas- oder Carbonfasern mit Holz, Kupfer (als Blitzschutz) und Gel-Lackierungen bestehen. Inzwischen laufen erste Anlagen mit Rotorblättern, die komplett recycelt werden können.

 

Mehr Infos: https://fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Rueckbau/FA_Wind_Kompaktwissen_Rueckbau_und_Recycling_07-2023.pdf

Ja, auch Windenergieanlagen werfen Schatten. Dabei muss zwischen drei Schattenarten unterschieden werden: Ruhiger Schatten (wenn die Anlage steht und sich die Rotorblätter nicht drehen), bewegter Schatten (der Schatten, den die drehenden Rotorblätter werfen) und diffuser Schatten (der aufgrund der weiten Entfernung zur Windenergieanlage unscharf und wenig wahrnehmbar ist).

 

Der ruhige Schatten, den die Anlage wirft, ist nur ein kleiner Streifen, der normalerweise nicht als störend empfunden wird.

 

Damit der bewegte Schatten auch niemanden stört, sind die Windkraftanlagen – wenn der Schatten auf bebaute Grundstücke fallen könnte – mit einer Abschaltautomatik ausgestattet. Mit Lichtsensoren, die permanent Sonnenscheindauer und Lichtstärke messen, und einer Steuerung in der Anlage sorgt diese Automatik dafür, dass sich die Windenergieanlage abschaltet, sollten die gesetzlichen Vorgaben für den Schlagschatten erreicht werden.

 

Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Maximal eine halbe Stunde pro Tag und höchstens 30 Stunden pro Jahr darf an einem Wohnhaus bewegter Schatten ankommen. Der Wert von 30 Stunden pro Jahr basiert auf Grundlage der astronomisch möglichen Beschattung. Die reale Schattendauer, also die, die meteorologisch tatsächlich stattfindet, liegt bei 8 Stunden pro Jahr.

 

Das Gute: Schattenwurf lässt sich vorab hervorragend berechnen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens übernimmt das ein externer Gutachter bzw. eine externe Gutachterin. Dabei wird der maximal mögliche Schattenwurf an vorher bestimmten Orten, zumeist den nächstgelegenen Wohnhäusern, geprüft.

 

So wird schon vorab sichergestellt, dass niemand von den Windenergieanlagen zu stark beeinträchtigt wird.

 

Der häufig zitierte Diskoeffekt – also der Effekt, der entsteht, wenn Sonnenstrahlen auf sich schnell drehende, reflektierende Flügel treffen – ist bei modernen Windenergieanlagen kein Thema mehr. Die Rotorblätter drehen sich erstens langsamer und zweitens sind die Flügel mittlerweile in nicht-reflektierenden, matten Farben gehalten.

 

Vögel und Windenergieanlagen

Windräder sind im Vergleich eine eher kleine Gefahr für die heimische Vogelwelt:  Während an Glasscheiben von Gebäuden laut einer Schätzung des Naturschutzbunds Nabu mehr als 100 Millionen Vögel sterben, durch den Verkehr 70 Millionen und durch Katzen 20 bis 100 Millionen, sollen es durch Windräder 100.000 sein. Es bestehen also viel wesentlichere Bedrohungen für Bestands- und Zugvögel, zu denen insbesondere der Verlust von Lebensräumen und der Rückgang der Nahrungsgrundlage durch industrielle Landwirtschaft und durch den Klimawandel gehören – hierzulande wie in Brut- und Überwinterungsgebieten. Und genau dieser Klimawandel wird durch die Einsparung von CO2-Emissionen durch die Windkraft bekämpft.

 

Damit Windenergie darüber hinaus Teil der Lösung und nicht des Problems ist, sind Vorgaben streng einzuhalten, die auf präzisen Kartierungen, detaillierten Gutachten und den daraus resultierenden Maßnahmenpaketen beruhen. Zum Beispiel können Anlagen zu bestimmten Flugzeiten und bei landwirtschaftlichen Aktivitäten unter den Windmühlen abgeschaltet werden.

 

Fledermäuse und Windenergieanlagen

Zum Schutz der Fledermäuse werden Windenergieanlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch abgeschaltet. Diese Abschaltungen erfolgen meist von Frühjahr bis Herbst, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei bestimmten Wetterbedingungen wie Temperatur und Windgeschwindigkeit. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein zweijähriges Monitoring kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Auswirkungen auf andere Tiere

Eine dreijährige Studie der Hochschule Hannover hat gezeigt, dass Wildtiere wie Füchse, Rebhühner und Hasen durch Windenergieanlagen nicht gestört werden. Auch stellt die Errichtung einer Anlage zwar eine Störung dar, jedoch ist sie zeitlich begrenzt und wirkt sich nicht bestandsreduzierend aus. Die Untersuchungen belegen außerdem eindeutig eine Lebensraumnutzung der gesamten Bereiche um die Windenergieanlage.

 

Gleichwohl werden vor der Genehmigung eines Windparks umfassende Gutachten zu Umwelt- und Naturschutz am Standort erstellt. Diese Gutachten berücksichtigen auch die Abstände zu besonders schützenswerten Gebieten und Zugvogelrouten.

 

 

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Grundlage für den Arten- und Naturschutz in Deutschland. Auf dieser Basis entwickeln die Bundesländer eigene Leitfäden, die die bundesweiten Bestimmungen ergänzen und genauer definieren. Bereits bei der Ausweisung von Windgebieten werden wichtige Schutzgebiete von vornherein ausgeschlossen. Und auch auf den Flächen, die für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen sind, bildet das BNatSchG zusammen mit den jeweiligen Landes-Leitfäden die Basis für die Genehmigung. Den Untersuchungsrahmen und die notwendigen Kartierungen legt die jeweilige Genehmigungsbehörde fest.

 

Nach den naturschutzfachlichen Kartierungen werden die erforderlichen Gutachten erstellt. Diese Untersuchungen erstrecken sich über alle Jahreszeiten, um alle Lebensphasen der relevanten Arten zu erfassen. Zum Beispiel werden Vogelnester in den laubfreien Wintermonaten kartiert, Zugvögel im Frühjahr und Herbst beobachtet, und im Sommer wird die Aufzucht der Jungvögel verfolgt. Neben Vögeln werden auch Fledermäuse, Amphibien, Insekten und Säugetiere untersucht. Zusätzlich wird im Sommer eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Pflanzenwelt zu bewerten.

 

Keine Genehmigung ohne vorherige Gutachten

Zur Entscheidung über die Genehmigung eines Windparks sind verschiedene Gutachten erforderlich. Zum Beispiel:

 

  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (z.B. Vogelschutz- und Fledermausgutachten)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP, beinhaltet alle umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes einschließlich Lärm, Schatten, Auswirkungen auf das Landschaftsbild)
  • Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung
  • Forstfachliche Stellungnahme

 

Auswirkungen begrenzen und kompensieren

Für unvermeidbare Eingriffe in die Natur und die zeitweise Beeinträchtigung von Arten wird ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser enthält verschiedene Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zum Beispiel:

 

  • Aufforstungen
  • Ersatzquartiere für Fledermäuse
  • Abschaltungen von Windrädern zum Schutz von Fledermäusen und Zugvögeln
  • Bau von Wildkatzenburgen
  • Umsetzen von Ameisenhaufen
  • Schaffung von Blüh- oder Streuobstwiesen
  • Kompensationszahlungen an Naturschutzfonds

 

Die Gutachten und der begleitende bzw. kompensierende Maßnahmenkatalog müssen der zuständigen Naturschutzbehörde für das Genehmigungsverfahren vorgelegt werden. Fehlende Informationen müssen nachgereicht oder ergänzt werden. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und gibt es keine Einwände, erteilt die Behörde einen positiven Bescheid. Er ist verbunden mit den entsprechenden, bindenden Auflagen, die den Natur- und Artenschutz während der gesamten Betriebsdauer der Windenergieanlage sicherstellen.

Windenergieanlagen machen im Betrieb Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die wichtigste Vorschrift für den Schutz vor Lärm ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es gilt für alle Gewerbe- und Industriebetriebe und unterscheidet in Tag- und Nachtgrenzwerten. Die Immissionswerte werden immer dort gemessen, wo der Schall eintrifft, am sogenannten Immissionsort, und mischen sich dort mit weiteren Umgebungsgeräuschen. Die Prüfung, ob ein geplanter Windpark die gesetzlich vorgegeben Schallschutzgrenzen einhalten wird, ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Gemessen wird die Lautstärke in Dezibel (dB).

 

Wie laut ist eine Windenergieanlage?

Verschiedene bautechnische Komponenten einer modernen Windenergieanlage helfen, ihre Schallemissionen zu reduzieren. Die Geräusche einer Windenergieanlage werden überwiegend durch Rotorblätter und maschinenbauliche Komponenten im Maschinenhaus verursacht. Rechnerisch und messtechnisch werden diese Geräusche einem Punkt, der Rotornabe, zugeordnet und dieses Gesamtgeräusch liegt im Volllast-Betrieb bei bis zu 107 dB(A). Die Nabe befindet sich in bis zu 200 Meter Höhe. Von dort nimmt die Lautstärke mit zunehmender Entfernung ab und vermischt sich mit weiteren Geräuschen der Umgebung aus Natur (wie Wind, Vogelzwitschern) und Zivilisation (wie Verkehrslärm und Industriegeräusche). In einer Entfernung von circa 1000 m liegt dieses Geräusch einer Windenergieanlage bei deutlich unter 40 dB, was vom Schallpegel her einer leisen Umgebung wie beispielsweise einem Wohnraum („Zimmerlautstärke“) entspricht. Zudem arbeiten Windenergieanlagen überwiegend im Teillast-Betrieb – also mit verminderter Lautstärke. Gegebenenfalls kann ein schallreduzierter Betrieb angeordnet werden, mit dem die WEA programmiert wird und in dem sie nachts automatisch läuft.

 

Was ist Infraschall?

Wie Licht verteilt sich auch Schall in Wellen. Er wird in Hertz (Hz) gemessen. Der für Menschen hörbare Bereich liegt zwischen 16 und 20.000 Hz. „Infraschall“ nennt man den Bereich von bis zu 16 Hz und darunter. „Tieffrequent“ nennt man den Schall bis 100 Hz. Infraschall kommt in natürlichen Zusammenhängen wie Meeresrauschen, Windströmungen und Gewitter vor. Künstlich erzeugter Infraschall entsteht in der Industrie, im Verkehr aber auch in Musik, bspw. den Bässen bei Veranstaltungen.

 

Ob ein tieffrequenter Schall hörbar ist, hängt mit seiner Lautstärke zusammen. So liegt die Wahrnehmungsschwelle bei 8 Hz bei einem Schalldruckpegel von 100 dB, bei 16 Hz hingegen bei 76 dB. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB. Damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Bei einem Abstand von 1.000 Metern ist der Infraschallpegel einer Windenergieanlage nicht mehr vom Umgebungsinfraschall zu unterscheiden.

 

Unsicherheit durch Rechenfehler des BGR

Bis vor einiger Zeit hatten Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für Verwirrung gesorgt. Diese beruhten jedoch auf einem Rechenfehler, durch den die Infraschallbelastung von Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die irrtümlichen BGR-Berechnungen wurden lange von Windenergiegegnern als Argument genutzt und trugen wesentlich zur Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich Infraschalls bei. Nach wissenschaftlichen Überprüfungen fand die BGR im April 2021 den Fehler und zog ihre Ergebnisse zurück.

 

Mehr Infos: https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Schallimmissionen/FA_Wind_Kompaktwissen_Infraschall_01-2022.pdf

Windenergieanlagen erzeugen umwelt- und klimafreundlich Strom, weil sie den Strom nicht aus fossilen Quellen gewinnen und somit keine klimaschädlichen Gase freisetzen. Doch auch in Bezug auf ihre Materialien, ihren Herstellungsprozess und ihre Entsorgung sind sie deutlich umweltverträglicher als Kohle, Öl oder Gas.

 

Das Umweltbundesamt hat zuletzt 2023 verschiedene Energieträger verglichen bzgl. ihrer CO2-Emissionen in Gramm pro Kilowattstunde. Mit durchschnittlich 18 Gramm CO2-Äquivalent pro erzeugte Kilowattstunde (g CO2-Äq./kWh) erreichen Windenergieanlagen an Land geringe Emissionswerte im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen. Braunkohleverstromung zum Beispiel schneidet mit 1.038 g CO2-Äq./kWh deutlich schlechter ab, ebenso Gas mit 459 g CO2-Äq./kWh (Quelle: Umweltbundesamt). 

 

Ebenso von Interesse ist die energetische Bilanz: Starkwindanlagen haben nach ca. 2,5 Monaten im Betrieb den Energieeinsatz wieder „reingearbeitet“, der für ihre Herstellung, Nutzung und am Lebensende der Anlagen benötigt wird. Die im Süden Deutschlands meist eingesetzten Schwachwindanlagen benötigen dafür ca. 3,2 Monate (Quelle: Umweltbundeamt).

 

Die Recyclingquote einer Windenergieanlage liegt bei rund 90 Prozent. Siehe dazu auch den Punkt Rückbau und Recycling

 

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